Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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EFO
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Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von EFO » 17.09.2020, 22:42

helfe da jemanden, folgendes Thema:

Eine Dipl. Krankenschwester wurde gekündigt und 2 Monate Urlaubsanspruch werden ausgezahlt.
Dann entstand der Plan, mit einer Geschäftsidee ins UGP (Unternehmensgründungsprogramm) des AMS aufgenommen zu werden.
Das geht jedoch nur, wenn Anspruch auf Arbeitslose besteht, und somit müsste die Frau untätig weitere ca. 2 Monate wegen dem ausbezahlten Urlaub warten (!) Vor Begin bzw. Ablauf des UGP darf ja keine gewerbliche Tätigkeit gemacht werden.

Die Fragen:

a.) Sie bekommt für die Dauer des (ausbezahlten) Urlaubes kein Arbeitslosengeld, aber ist sie zumindest versichert ?
b.) Angenommen, Sie nimmt eine neue Stelle an und kündigt in der Probezeit, erlischt dann diese ca. 2 Monats Wartefrist (wegen dem ausbezahlten Urlaub) oder ist dieser nun belanglos geworden und ein neuer AMS-Anspruch (und somit Anspruch auf das UGP) bereits nach 1 Monat (1 Monat aufgrund von Selbstkündigung) möglich ?

Bin schon auf Antworten gespannt !



alles2
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Re: Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von alles2 » 18.09.2020, 01:06

Solange man vom früheren Arbeitgeber Urlaubsersatzleistungen bezieht, ist es mit einem aufrechten Dienstverhältnis vergleichbar. Daher ist man auch weiterhin pflichtversichert und es macht keinen Unterschied, ob man den Urlaub während des Jobs oder im Anschluss der Kündigung konsumiert. Der bezahlte Urlaub ist tatsächlich für die Erholung vorgesehen und darf auch nicht durch Geld ersetzt werden.

Demzufolge erübrigt sich die frage mit einem Job während der Urlaubstage. Weil man im weitesten Sinne auch den AMS als Arbeitgeber betrachten kann, bekommt man von ihm einen Leistungsbezug, sobald urlaubsmäßig alles abgegolten ist.

Bei Bedarf kann auch das weiterhelfen, um sich einen besseren Überblick verschaffen zu können:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=15789
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EFO
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Re: Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von EFO » 18.09.2020, 09:57

Vielen Dank für die Infos !

Klingt logisch, ist aber in diesem Fall doch etwas anders, als es scheint:

Der Urlaub wurde einerseits für eine längere Himalaya Tour angespart, andererseits war dort extremer Personalmangel, und Mitarbeiter ziemlich unter Druck, keinen Urlaub zu nehmen. Übergrosser Druck und auch Mobbing haben zum Krankenstand geführt, und in diesem erfolgte dann 2 Tage später die Kündigung seitens des DG's.

a.) Wenns Burnout hast, kannst auch Zwangsurlaub nicht geniessen und schon gar nicht spontan eine Himalaytour machen.
b.) Trotzdem ist es ungerecht, daß jene, welche (recxhtzeitig) den Urlaub in Anspruch genommen haben, sofort nach Kündigung AMS-Bezug bekommen und andere, wie in diesem Falle, aber nicht - beide haben vorher Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt.
c.) Unlogisch auch, warum man nicht doch das "Unternehmensgründungsprogramm" des AMS starten darf, nur weil man "offiziel" noch gar nicht arbeitslos ist ! Also lieber daheim frustriert herumsitzen, statt sich einer neuen Mission zu widmen ?

Noch eine Frage: Beginnt die verbleibende "Urlaubszeit" des ausbezahlten Urlaubes erst nach Ende des Krankenstandes, oder vermindert der Krankenstand diese Zeit ?

alles2
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Re: Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von alles2 » 18.09.2020, 11:28

Wieviel Urlaubstage einem zustehen, ist nach dem Urlaubsgesetz (UrlaubsG) festgelegt. Das heißt, es ist gesetzlich vorgeschrieben und auch in Anspruch zu nehmen, wenn noch nicht verjährt (meist nach 3 Jahren). Für den Gesetzgeber ist es dabei völlig unerheblich, ob man dabei den Marianengraben erkundet oder sich in sein Schneckenhaus verkriecht. Es geht darum, dass einem nach einer gewissen Arbeitszeit auch Freizeit zusteht. So ist es auch mit den Pausen, die gesetzlich geregelt sein können.

Was anderes ist es, wenn man darüber hinaus vom Arbeitgeber Urlaubstage "geschenkt" bekommen hat, auf die man nun verzichten möchte. Aber davon ist in dem Fall ohnehin nicht auszugehen. Solange der AG sich im gesetzlichen Rahmen bewegt hat, kann auch der AN darüber hinausgehen.

Auf dieser Welt kann man es eben nicht allen recht manchen. Die einen konsumieren den Urlaub "zizerlweis", die anderen gebündelt. Da schreibt das Gesetz anscheinend nichts vor, da es sonst nicht zu diesem Umstand gekommen wäre. Es führt zu nichts, wenn man sich darüber ärgert, denn das drückt aufs Gemüt. Daher sollte man das Beste daraus machen, denn so schnell wird das Gesetz sich dahingehend wohl nicht ändern.

Auch während des Krankenstands hat man den vollen Urlaubsanspruch, solange man die Ent­gelt­fort­zahl­ung erhält. Auch hier ist es so, als würde man arbeiten.
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Re: Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von EFO » 18.09.2020, 12:19

Vielen Dank für diese Erklärungen !

So ist es, sich ärgern oder kränken bringt gar nix und schlägt aufs Gemüt :)

Es ist auch ein Test, ob man wirklich das "Mindset" zum Selbstständigsein hat, sowas zu akzeptieren, das Beste draus zu machen oder sich ewig lange ob der Ungerechtigkeit zu grämen !

Ungerecht ist es natürlich, weil da Leute, die den Urlaub konsumiert und somit nach DG-Kündigung sofortigen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben gegenüber Fällen wie bei dieser Frau, die zwar auch für die AL-Versicherung bezahlt hat, aber 2 Monate keinen Anspruch auf AL-Geld. Und ich habe erfahren, das "vorausschauende, besser gesagt steuerzahlerschädigende" Menschen oft vorher Urlaub verbrauchen, dann krank und in Folge gekündigt werden....somit auch gleich wieder Anspruch auf AMS Zahlungen haben.

Also ungerecht, aber auch unsinnig,weil Sie auch 2 Monate lang nicht beim AMS Unternehmensgründungsprogramm mitmachen darf, dazu ist aktuelle Arbeitslosigkeit Vorraussetzung ! Also statt froh zu sein, daß jemand es auf eigene Faust versucht, selbstständig zu werden und nicht arbeitslos zu bleiben, behindert in so einem Fall der Gesetzgeber.

Wie auch immer, wenn jemand das Zeug und den unbedingten Wunsch zum Selbstständigsein hat, wird er auch das aushalten und einfach sein Ding machen !

Und ausserdem besteht das Laben aus 3 Wörtern: ES GEHT WEITER !

Nochmals vielen Dank für die Bemühungen !

alles2
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Re: Ausbezahlter Urlaub nach DG-Kündigung

Beitrag von alles2 » 26.09.2020, 14:20

Trotz der ergiebigen Worte, ein wahres Wort!

Die generelle Rechtsnorm richtet sich eben nach dem Durchschnittsmenschen und die rein juristische Analyse wird daher immer auf diesen abgestellt. Eine zwischenmenschliche Komponente hat dabei nicht wirklich Platz und Sondersituationen sind selbst für potentielle zivilrechtliche Auseinandersetzungen irrelevant.
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