Kurzarbeitsbezug von Firma behalten
Verfasst: 12.09.2020, 14:09
Liebes Forum,
mal angenommen Herr A ist zurzeit in der Kurzarbeit und kündigt mit 31. August aber Herr A verzichtet aufgrund von COVID auf seinen August-Lohn, darf sein Unternehmen B trotzdem beim AMS die Kurzarbeitsentschädigung anforderung und dann den Gehalt von A behalten? Oder ist es nichts rechtmäßig wenn A auf sein Gehalt verzichtet, dass B vom AMS die Anteile von A anfordert/behält? Anders gesagt, muss in diesem Fall das Unternehmen B den Verzicht von A beim AMS melden und den Kurzarbeitsbezug zurück überweisen?
Vielen Dank
mal angenommen Herr A ist zurzeit in der Kurzarbeit und kündigt mit 31. August aber Herr A verzichtet aufgrund von COVID auf seinen August-Lohn, darf sein Unternehmen B trotzdem beim AMS die Kurzarbeitsentschädigung anforderung und dann den Gehalt von A behalten? Oder ist es nichts rechtmäßig wenn A auf sein Gehalt verzichtet, dass B vom AMS die Anteile von A anfordert/behält? Anders gesagt, muss in diesem Fall das Unternehmen B den Verzicht von A beim AMS melden und den Kurzarbeitsbezug zurück überweisen?
Vielen Dank