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Kurzarbeitsbezug von Firma behalten

Verfasst: 12.09.2020, 14:09
von Chrisi323
Liebes Forum,

mal angenommen Herr A ist zurzeit in der Kurzarbeit und kündigt mit 31. August aber Herr A verzichtet aufgrund von COVID auf seinen August-Lohn, darf sein Unternehmen B trotzdem beim AMS die Kurzarbeitsentschädigung anforderung und dann den Gehalt von A behalten? Oder ist es nichts rechtmäßig wenn A auf sein Gehalt verzichtet, dass B vom AMS die Anteile von A anfordert/behält? Anders gesagt, muss in diesem Fall das Unternehmen B den Verzicht von A beim AMS melden und den Kurzarbeitsbezug zurück überweisen?

Vielen Dank

Re: Kurzarbeitsbezug von Firma behalten

Verfasst: 12.09.2020, 23:59
von mastercrash
Chrisi323 hat geschrieben:
12.09.2020, 14:09
Herr A verzichtet aufgrund von COVID auf seinen August-Lohn
Warum verzichtet er auf seinen August-Lohn? Klar haben Unternehmen durch die Krise gelitten, aber normalerweise verzichten Arbeitnehmer deshalb nicht auf ihren Lohn.

Ich frage das deshalb, weil nach der so genannten "Drucktheorie" ein Arbeitnehmer so lange nicht wirksam auf seinen Lohn verzichten kann, so lange der Arbeitgeber noch irgend einen Druck auf ihn ausübt. Dies kann auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch andauern, wenn der Arbeitnehmer sich davon etwa eine spätere Wiedereinstellung oder ein besseres Arbeitszeugnis versprechen lässt. Kann er nicht wirksam verzichten, erübrigen sich weitere Fragen. In dem Fall wäre alles wie ohne Verzicht (und der Lohn wäre an den AN zu zahlen).

Ich nehme an, Sie meinen die Corona-Kurzarbeit in Österreich oder kommen Sie aus der Schweiz?

Re: Kurzarbeitsbezug von Firma behalten

Verfasst: 22.09.2020, 12:33
von Frodo
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Herr A verzichtet nach aus eigenem Willen ohne Druck. Herr A hat schriftlich in seiner Kündigung darauf verzichtet mit dem Grund COVID. Ist das somit nicht wirksam?

Mal angenommen der Verzicht von Herrn A wäre wirksam, ist es dem Unternehmen trotzdem erlaubt die Kurzarbeitsbezüge vom AMS von Herrn A an zu nehmen und zu behalten? Oder muss das Unternehmen das AMS darüber informieren, dass Herr A darauf verzichtet?