Kündigungsfrist Freier Dienstvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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vgravity
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Kündigungsfrist Freier Dienstvertrag

Beitrag von vgravity » 05.09.2020, 17:45

Folgende Situation: ich arbeite als Assistent als freier Dienstnehmer. Diesen Vertrag habe ich heute gekündigt. Laut Vertrag gibt es eine 4 wöchige Kündigungfrist. Mein Arbeitgeber meint ich wäre verpflichtet die restlichen 4 Wochen nach seiner Planung zu arbeiten. Aber soweit ich weiß kann man sich als Freier Dienstnehmer seine Arbeitszeit und Ort selbst einteilen, da ich eben dafür auch kein Entgelt bekomme.

Kann ich also ruhigen Gewissens die nächsten 4 Wochen keine einzige Stunde Arbeiten ohne mit Schadensersatz etc rechnen zu müssen? :|



alles2
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Re: Kündigungsfrist Freier Dienstvertrag

Beitrag von alles2 » 06.09.2020, 02:17

Es ist schon richtig, dass die Kündigungsfrist unter gewissen Umständen 4 Wochen beträgt. Aber das ist nicht gleichbedeutend mit einer unentgeltlichen Tätigkeit. Also wenn Du Dir absolut sicher bist, dass dafür finanziell nichts herausschaut, was ich mir nur schwer vorstellen kann, brauchst du freilich keinen Finger mehr rühren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

vgravity
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Re: Kündigungsfrist Freier Dienstvertrag

Beitrag von vgravity » 06.09.2020, 11:45

Habe wohl etwas falsch formuliert. Also natürlich bekomme ich Entgeld wenn ich Arbeite. Aber wenn ich nicht arbeiten möchte bekomme ich kein Geld, bin aber der Person nichts schuldig. Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich während der Kündigungsfrist weiter arbeiten muss oder nicht als freier dienstnehmer.

alles2
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Re: Kündigungsfrist Freier Dienstvertrag

Beitrag von alles2 » 06.09.2020, 12:58

Selbstverständlich hat man sich an Fristen zu halten. Und ja, es gibt besonders wichtige Gründe, bei denen derartige Verträge fristlos aufgelöst werden können. Nur diese wären sonst wohl bereits geltend gemacht worden. Alles andere würde wohl danach riechen, als hättest es bewusst fälschlicherweise heraufbeschworen. An der Stelle werde ich mich daher hüten, diese zu benennen, da mir hier sonst wieder der Vorwurf der Anstiftung zu einer Straftat entgegengeschlagen werden könnte.
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