Bemessungsgrundlage Versehrtenrente

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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tomkf
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Bemessungsgrundlage Versehrtenrente

Beitrag von tomkf » 17.08.2020, 01:20

Guten Tag!
Kurz zu meinem Fall! Ich hatte in meiner Lehre 2002 einen Arbeitsunfall. Der hat sich jetzt nach18 Jahren so Verschlimmerte das ich nun einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe und diesen auch Zugesprochen bekommen habe. Somit habe ich eine Erwerbsminderung von 20% Zugesprochen bekommen. Meine frage dazu wie sieht das den jetzt mit der Bemessungsgrundlage aus? Wird das Gehalt vom Unfallzeitpunkt oder vom Zeitpunkt der Verschlimmerung angenommen? 2002 als der Unfall war habe ich noch meine Lehre sprich Ausbildung gemacht und ca. 12.000 Euro Brutto im Jahr bekommen. Als der Verschlimmerungsantrag eingebracht wurde habe ich mit Prämien usw. ca 65.000 Euro Brutto bekommen. Also schon ein großer unterschied! In der Lehre war ich bei der BVAEB Unfallversichert und jetzt bei der AUVA, macht das auch was aus bei der Berechnung da ich ja bei der BVAEB so gut wie nichts Einbezahlt habe nur in der Ausbildungszeit dort war und seit dem immer bei der AUVA?
Vielen dank schon mal im vorhinein für ihre/eure Antworten!!!



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