Betriebsvereinbarung Kurzarbeit ohne Beschluss
Verfasst: 29.07.2020, 08:48
Ich hätte ein paar Fragen, über die Auswirkungen einer von einem Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenen BV zur Corona-Kurzarbeit, ohne vorherigen Beschluss des Betriebsrats-Gremiums.
Da diese BV meines Wissens nicht gültig wäre, welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen, bzw. Folgen würde dies haben.
Z.B.:
- Könnte der Betriebsrat in irgend einer Weise belangt werden? Wenn ja, nur der Vorsitzende oder das ganze Team?
- Könnte von einem Mitarbeiter der nach der Kurzarbeit gekündigt wird, eine Entschädigung für das reduzierten Gehalt eingefordert werden?
- Könnte der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter etwas zurückfordern?
- Könnte das AMS vom Arbeitgeber die Förderungen zurückfordern?
- Könnten Arbeitnehmerinnen die Verlängerung der Kurzarbeit verweigern?
- ???
Oder ist diese Situation sowieso nicht möglich, weil der Beschluss des Betriebsrats-Gremiums beim Antrag für die Kurzarbeit beiliegen muss?
Da diese BV meines Wissens nicht gültig wäre, welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen, bzw. Folgen würde dies haben.
Z.B.:
- Könnte der Betriebsrat in irgend einer Weise belangt werden? Wenn ja, nur der Vorsitzende oder das ganze Team?
- Könnte von einem Mitarbeiter der nach der Kurzarbeit gekündigt wird, eine Entschädigung für das reduzierten Gehalt eingefordert werden?
- Könnte der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter etwas zurückfordern?
- Könnte das AMS vom Arbeitgeber die Förderungen zurückfordern?
- Könnten Arbeitnehmerinnen die Verlängerung der Kurzarbeit verweigern?
- ???
Oder ist diese Situation sowieso nicht möglich, weil der Beschluss des Betriebsrats-Gremiums beim Antrag für die Kurzarbeit beiliegen muss?