Betriebsvereinbarung Kurzarbeit ohne Beschluss

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Schoko
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Betriebsvereinbarung Kurzarbeit ohne Beschluss

Beitrag von Schoko » 29.07.2020, 08:48

Ich hätte ein paar Fragen, über die Auswirkungen einer von einem Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenen BV zur Corona-Kurzarbeit, ohne vorherigen Beschluss des Betriebsrats-Gremiums.
Da diese BV meines Wissens nicht gültig wäre, welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen, bzw. Folgen würde dies haben.

Z.B.:
- Könnte der Betriebsrat in irgend einer Weise belangt werden? Wenn ja, nur der Vorsitzende oder das ganze Team?
- Könnte von einem Mitarbeiter der nach der Kurzarbeit gekündigt wird, eine Entschädigung für das reduzierten Gehalt eingefordert werden?
- Könnte der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter etwas zurückfordern?
- Könnte das AMS vom Arbeitgeber die Förderungen zurückfordern?
- Könnten Arbeitnehmerinnen die Verlängerung der Kurzarbeit verweigern?
- ???

Oder ist diese Situation sowieso nicht möglich, weil der Beschluss des Betriebsrats-Gremiums beim Antrag für die Kurzarbeit beiliegen muss?



Himpi
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Re: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit ohne Beschluss

Beitrag von Himpi » 08.12.2020, 06:38

Hallo Schoko,

grundsätzlich muss für einen gültigen Beschluss einiges eingehalten werden. So gilt, dass idR z.B. eine Einladung/Ankündigung zur/der Betriebsratsversammlung mit zumindest dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung, mindestens eine Woche im Voraus ausgesendet werden muss. Hiervon kann man bei dringenden Beschlüssen aber auch abweichen, sofern es schneller gehen muss (das sehe ich bei KUA aber jetzt nicht, da die Anträge auch recht lang rückwirkend beim AMS eingereicht werden können/konnten). Weiterhin ist für die Rechtsgültigkeit eines Beschlusses ein entsprechendes Protokoll notwendig.

Wie immer gilt natürlich "wo kein Kläger, da kein Richter", aber sollte der BR-Vorsitzende hier in Eigeninitiative gehandelt haben und nicht mit den anderen Mitgliedern des Gremium einen rechtsgültigen Beschluss gefasst haben, so ist diese KUA-BV hier nichtig.

Jetzt ist das natürlich schon ein heikles Thema, welches hier im Forum auszudiskutieren vielen Vermutungen freien Lauf geben kann. Ich hätte jetzt auf Anhieb so viele Fragen, die ich zuerst wissen müsste, um über die tatsächliche Rechtswirksamkeit dieser BV zu urteilen. Daher würde ich dir hier auf jeden Fall empfehlen, dich mit der für euch zuständigen Fachgewerkschaft in Verbindung zu setzen.

BG
Himpi

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