Urlaubsersatzleistung und Ams-Geld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Ellie
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Urlaubsersatzleistung und Ams-Geld

Beitrag von Ellie » 23.07.2020, 21:25

Hallo,
mir ist folgendes passiert:
Ich wurde in der Arbeit A am 15.03.2020 gekündigt und habe am Ende des Monats 1/2 des Gehalts bekommen. Ich hatte auch noch viele offene Urlaubstage - diese wurden aber nicht ausbezahlt und mir wurde schriflich versprochen, dass sobald die Corona Krise vorbei ist, werden sie mich wieder beschäftigen und die nicht-verbrauchten Urlaubstage werden übertragen.

Also ich war in dem Zeitraum 16.03-27.04.2020 arbeitslos und habe auch Ams-Geld bekommen.

Am 27.04 habe ich angefangen in einer neuen Firma zu arbeiten und bin in dieser Firma bis heute.

Nach mehreren Emails und Telefonaten habe ich am 30.06.2019 Geld von der Firma A für den Nicht-verbrauchten Urlaub bekommen.

Heute habe ich ein brief von AMS bekommen, dass sie mich klagen wollen, weil ich damals angeblich verschwiegen habe, dass ich Urlaubsersatzleistung bekommen habe. Und wollen auch das Geld für den Zeitraum 16.03-27.04. zurück.

Ich fühle mich in der ganzen Situation unschuldig, da ich damals im März NUR AMS Geld bezogen habe und keine andere Einkünfte hatte.
Urlaubsersatzleistung habe ich erst monate später bekommen, als ich schon wieder berufstätig war.

Wie ist eure Meinung dazu?

LG



alles2
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Re: Urlaubsersatzleistung und Ams-Geld

Beitrag von alles2 » 24.07.2020, 15:26

Meiner Meinung nach hast Du einen besonders faulen Betreuer erwischt. Bei Dir liegt kein Vorsatz vor und ich nehme an, Du hast dem AMS alle Unterlagen vorgelegt, was die von Dir haben wollten. Wie viele offene Urlaubstage oder ob noch Abfertigungsansprüche bestehen, kannst Du nicht wissen. Und anscheinend hat es der AMS verabsäumt, Dich um die Einholung dieser Informationen beim Arbeitgeber zu bitten. Soweit ich aber weiß, tritt der AMS für diese Angaben an den damaligen Arbeitgeber heran. Du hast eben darauf vertraut, dass die Behörden ihre Arbeit ordentlich machen. Dass dem nicht so ist, kann Dir nicht am Schädel fallen. Aus diesen Gesichtspunkten heraus würde ich daher behaupten, dass eine Klage nicht durchgehen würde.

Wenn der Arbeitgeber Dir unverzögert das Urlaubsgeld zukommen hätte lassen, wäre der normale Ablauf so gewesen, dass Du Dich am Tag der Kündigung für das Arbeitslosengeld "vorangemeldet" hättest und erst wenn alle Ansprüche vom vorherigen Dienstgeber beglichen sind, steht einem nahtlos die Arbeitslose zu.

Diese schriftliche Zusage für die Fortsetzung des Arbeitshältnisses kann man zwar als Beweismittel dem AMS vorlegen, aber der Inhalt an sich ist kaum was wert, da niemand eine Prognose stellen kann, wie sich die Zukunft entwickelt.
Zuletzt geändert von alles2 am 24.07.2020, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Dragonlily
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Re: Urlaubsersatzleistung und Ams-Geld

Beitrag von Dragonlily » 24.07.2020, 15:57

Das sehe ich leider nicht so! Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn der Betroffene keine offenen Ansprüche gegen den Dienstgeber hat. Wenn es bei der Kündigung eine Wiedereinstellungsvereinbarung gab und darin verschriftlicht ist, dass der Urlaub aus dem vorhergehenden Dienstverhältnis konsumiert werden kann, dann ist der Betroffene über die Ansprüche informiert.
Nachdem der Anspruch auf UEL bestand wurde das ALG für den Zeitraum der Pflichtversicherung zu Unrecht bezogen (auch wenn es erst später ausgezahlt wurde) und das ALG muss rückerstattet werden.
Schließlich ist es die Pflicht des AN sämtliche Daten bei Antragstellung vorzulegen, wenn dies nicht getan wird kann das ja nicht Schuld des AMS-Betreuers sein!

alles2
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Re: Urlaubsersatzleistung und Ams-Geld

Beitrag von alles2 » 24.07.2020, 22:52

Ich möchte nur klarstellen, nirgends behauptet zu haben, dass der konsumierte Überschuss nicht zurückzuzahlen wäre. Natürlich erhält man dann für gewöhnlich eine Rückforderung vom AMS oder es würden für die nächsten Monate weniger ausbezahlt.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, wie üblicherweise solche Situationen im Idealfall gehandhabt werden (können), und dass meiner Ansicht nach eine Klage nicht durchgehen würde. Natürlich kennen wir die ganze Sachlage nicht und wir können nur nach dem gehen, was uns mitgeteilt wurde. Daher lasse ich mich nicht darauf ein, was in einer eventuellen "Wiedereinstellungsvereinbarung" drinstehen könnte.

Ich habe genug Leuten aus der Patsche geholfen, die in so einer ähnlichen Situation waren. Und normalerweise kann der AMS anhand des Versicherungsdatenauszugs die Arbeitszeiten einsehen und berechnen, ob Abfertigungsansprüche bestehen (oben versehentlich Abfindungsansprüche geschrieben) oder es noch offene Urlaubstage gibt. Dann bekommt man die Info, ab wann man das AMS-Geld bekommt.

Und ich wüsste nicht, wieso man bei Ihr Vorsatz nachweisen kann, wenn sie im März verschwiegen haben soll, dass sie die Urlaubsersatzleistung bekommen hat, die sie damals nicht mal bekommen hat.
Wie der AMS von der Urlaubsersatzleistung unmittelbar erfahren hat, führe ich jetzt einfach auf den früheren Arbeitgeber zurück, der das dem AMS gemeldet hat. Wenn sie dann dem AMS wissen lässt, dass die Meldung seinerseits mit ihr abgesprochen ist, wüsste ich nicht, warum sie es zusätzlich dem AMS hätte melden müsste, um der Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Was anderes wäre es, wenn sie bei er Antragstellung angegeben hätte, der damalige Chef wäre nicht zuverlässig und es spießt sich bei den Überweisungen von (Gehältern,) Urlaubstagen und Abfertigung. Dann sollte das freilich auch gemeldet werden, sobald sich an der Situation was ändert, zumal ihr der AMS quasi ausgeholfen hatte.
Aber wenn sie beim Antrag nicht mal nach offenen Urlaubstagen gefragt wurde, wüsste ich nicht, warum sie diesbezüglich dann auch noch was angeben sollte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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