Abfertigung alt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Markus Jud
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Abfertigung alt

Beitrag von Markus Jud » 10.07.2020, 18:47

Hallo! Ich arbeite über 20 Jahre in einer großen Fabrik als Arbeiter und bin beim überlegen ob ich einen Jobwechsel mache. Ich habe bis jetzt immer die gleiche Arbeit gemacht und jetzt soll ich bei jedem Bereich angelernt werder. Das mache ich nicht mehr mit. Jetzt meine Frage: Wie kann ich bei der Kündigung vorgehen das ich meine Abfertigung bekommen? Lg. Thomas :)



alles2
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Re: Abfertigung alt

Beitrag von alles2 » 10.07.2020, 21:23

Nachdem Du das Pech hast, Dein Dienstverhältnis einige Jahre zu früh begonnen zu haben und somit nicht in den Genuss von Abfertigung Neu, lasse ich mich zu einigen verwerflichen Tipps erweichen und mache mal den Anfang.

Du könntest improvisieren. So tun, als wärst Du den ganzen Kramuri nicht verstehen und mit der neuen Situation total überfordert. Dem Ganzen könntest Du Nachdruck verleihen, indem Du einen Psychiater aufsuchst, der Dir beispielsweise einen Attest oder ein Befund wegen Burnout ausstellt. Aber zu der Diagnose soll er schon selbst kommen, indem Du ihm nur die Umstände und Deine Zustände beschreibst. Wenn Du ihm Deine geistige Vorbelastung in den Mund legst, machst Du Dich verdächtig.
Oder Du stellst Dich so blöd an, dass der Arbeitgeber von dem Vorhaben Abstand nimmt oder Dich eben von sich aus kündigt.
Kannst Du das alles nicht mit Deinem moralischen Gewissen vereinbaren, könntest Du ein freundschaftliches Gespräch mit Deinem Chef anregen, damit eine einvernehm­liche Auflösung des Arbeits­verhältnisses erwirkt werden kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mastercrash
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Re: Abfertigung alt

Beitrag von mastercrash » 10.07.2020, 21:56

alles2 hat geschrieben:
10.07.2020, 21:23
Oder Du stellst Dich so blöd an, dass der Arbeitgeber von dem Vorhaben Abstand nimmt oder Dich eben von sich aus kündigt.
Sehr gefährlich! Dienst nach Vorschrift geht ja noch, aber alles darunter (Richtung Arbeitsverweigerung) kann auch Entlassungsgründe liefern und dann wars das sowieso mit einer Abfertigung bei einer gerechtfertigten Entlassung (ganz nebenbei gibt es dann noch ein schlechtes Arbeitszeugnis respektive eine schlechte Referenz).

Allgemein bringt gleich mal alles was verschuldet in der Person des AN liegt die Abfertigung alt in Gefahr. Eine einvernehmliche Lösung bei der die Abfertigung durch den AG zuerkannt wird wäre möglich, aber ob sich der AG darauf einlässt.

Es war eben bei der Abfertigung alt sehr schwer selbst aus dem Betrieb anzutreten ohne diese dabei zu verlieren bzw. das war bei der Abfertigung alt gar nicht vorgesehen... Bei einer einvernehmlichen Lösung die vom AG vorgeschlagen wurde, wurde die Abfertigung alt dagegen oftmals zuerkannt, weil ein AG der von sich aus einvernehmlich lösen will aber die Abfertigung behalten will sehr schnell gesagt bekommen wird, dass sich der AN ohne Abfertigung nicht darauf einlässt.

Wichtig jedenfalls ist, keine Entlassungsgründe zu verwirklichen und eben auch nicht selbst zu kündigen... Vielleicht Dienst nach Vorschrift und irgendwann die einvernehmliche Lösung unter Beibehaltung des Anspruchs auf Abfertigung alt vorschlagen :)
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Abfertigung alt

Beitrag von alles2 » 10.07.2020, 22:24

Stimmt schon, dass es risikobehaftet ist. Nur wenn man sich die Frage des Threadstarters genauer ansieht, legt er es im Prinzip darauf an. In redlicher Hinsicht kommt er nicht zum Ziel. Also "muss" Plan B her.
Die neuen Arbeitsumstände macht er nicht mehr mit. Folglich gibt es kein gewillter Dienst nach Vorschrift.

Dann ist eben die Abwägung:

Beabsichtigte Kündigung versus Vielleicht-Abfertigung

Wie wir alle wissen, wäre er bei der Kündigung die Abfertigung ganz gewiss los. Da brauchen wir gar nicht reden. Aber es liegt an ihn, das Beste daraus zu machen, um doch noch etwas herausholen zu können. Unter diesen Umständen geht es ohne Risiko sowieso nicht.

Und nachdem ich den Arbeiter nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, wie geschickt er sich bei den jeweiligen Vorschlägen anstellen würde, ohne sich zu verraten.
Ich vergleiche es mal mit einem Profi-Kicker ohne Theater-Ausbildung:
Die einen schinden einen Elfer ohne vorangegangen Foul heraus. Die anderen bekommen eine gelbe Karte wegen einer Schwalbe.
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Experte
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Re: Abfertigung alt

Beitrag von Experte » 11.07.2020, 11:30

Das Vortäuschen einer Krankheit (z.B. Burnout) gegenüber dem Arbeitgeber wurde von der Rechtsprechung als (schwerer) Betrug beurteilt.

Auch das öffentliche Anstiften zu einer solchen Handlung kann strafbar sein (§ 282 Abs. 1 StGB).

alles2
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Re: Abfertigung alt

Beitrag von alles2 » 11.07.2020, 15:22

Punktrichtig! Wie bereits ausgeführt, kann nur der bestraft werden, der sich erwischen lässt. Der Fragesteller kennt die beiden regulären Möglichkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Jedoch möchte er diese nicht unbedingt gehen und fragt quasi nach einem Mittelweg, der sich dann logischerweise nur außerhalb des Erlaubten bewegen kann.
Ferner berichte ich aus der Praxis und habe niemand zu etwas aufgefordert. Hatte daher selbst erwähnt, dass es unanständig ist, und auf das Gewissen des Betroffenen appelliert. Es soll sogar Leute geben, die es sogar ohne Behinderung geschafft haben, zu einem entsprechenden Pass und Parkausweis zu kommen, bzw. sind solche Sachen auch gerne mal aus einschlägigen Aufdecker-Printmedien zu entnehmen. Denen ist es auch erlaubt, auf Missstände oder Verfehlungen anderer öffentlich hinzuweisen, obwohl genau das die Anregungen für die Leser sein können, um sie auf dumme Ideen zu bringen.

Hingegen finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn ein Arbeiternehmer zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte. Und wenn er sich sträubt, droht ihm die Kündigung ohne Abfertigung, nur weil er vor dem Jahr 2003 durchgehend gearbeitet hat. Es wird schon einen Grund haben, warum die Abfertigung reformiert wurde. Aber warum man sich ausgerechnet auf dieses Jahr festgelegt hat, bleibt mir ein Rätsel. Ansonsten hätten wir das Thema nicht.

Auf jeden recht herzlichen Dank für den Hinweis. In der Form könnte es dem Betroffenen eher die Augen öffnen und ihn dazu bewegen, entlang eines der beiden ordentlichen Weg zu gehen!
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