Auszahlung vom Resturlaub nach Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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SilSch
Beiträge: 1
Registriert: 15.06.2020, 14:12

Auszahlung vom Resturlaub nach Kündigung

Beitrag von SilSch » 15.06.2020, 14:27

Hallo.
Bin seit 16.3.2020 nicht mehr bei der Firma beschäftigt. Haben uns einvernehmlich getrennt. Am 25. Mai wurde mir nun der Urlaub ausbezahlt. Und dafür wurde ich anscheinend vom Steuerberater angemeldet und am selben Tag wieder abgemeldet. Jetzt wurde mir mein Arbeitslosengeld gestrichen, weil laut AMS ich am 25. Mai auch selbst gekündigt habe. Und bei einer Kündigung hat man 4 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich wusste davon garnichts.
Jetzt ist meine Frage, ob der Steuerberater mich einfach so anmelden darf? Meine ehemalige Chefin weis auch nichts davon das ich angemeldet wurde.
Und ist für die Auszahlung eine Anmeldung notwendig?



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Auszahlung vom Resturlaub nach Kündigung

Beitrag von JohnHannibalSmith » 15.06.2020, 18:54

Mit dem Urlaub auszahlen verhält es sich wie folgt:

Die offenen Urlaubstage verlängern die Pflichtversicherung (in dieser Zeit bekommt man auch kein Arbeitslosengeld).

Hier ein Beispiel:
Jemand arbeitet von Montag bis Freitag (=5 Tage Woche) und hat per 30.6. einen Resturlaub von 6 Arbeitstagen.

Einvernehmliche Lösung mit 30.6.
Ende der Versicherung beim Arbeitgeber: 8.7. (pro 5 Tage werden 2 Tage dazugerechnet)
Arbeitslosengeld ab 9.7.

Dafür ist allerdings keine neue Anmeldung vorzunehmen, da ist wahrscheinlich etwas schief gegangen.

Lg

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