Auszahlung vom Resturlaub nach Kündigung
Verfasst: 15.06.2020, 14:27
Hallo.
Bin seit 16.3.2020 nicht mehr bei der Firma beschäftigt. Haben uns einvernehmlich getrennt. Am 25. Mai wurde mir nun der Urlaub ausbezahlt. Und dafür wurde ich anscheinend vom Steuerberater angemeldet und am selben Tag wieder abgemeldet. Jetzt wurde mir mein Arbeitslosengeld gestrichen, weil laut AMS ich am 25. Mai auch selbst gekündigt habe. Und bei einer Kündigung hat man 4 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich wusste davon garnichts.
Jetzt ist meine Frage, ob der Steuerberater mich einfach so anmelden darf? Meine ehemalige Chefin weis auch nichts davon das ich angemeldet wurde.
Und ist für die Auszahlung eine Anmeldung notwendig?
Bin seit 16.3.2020 nicht mehr bei der Firma beschäftigt. Haben uns einvernehmlich getrennt. Am 25. Mai wurde mir nun der Urlaub ausbezahlt. Und dafür wurde ich anscheinend vom Steuerberater angemeldet und am selben Tag wieder abgemeldet. Jetzt wurde mir mein Arbeitslosengeld gestrichen, weil laut AMS ich am 25. Mai auch selbst gekündigt habe. Und bei einer Kündigung hat man 4 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich wusste davon garnichts.
Jetzt ist meine Frage, ob der Steuerberater mich einfach so anmelden darf? Meine ehemalige Chefin weis auch nichts davon das ich angemeldet wurde.
Und ist für die Auszahlung eine Anmeldung notwendig?