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Re: Ausbildungskosten zurückzahlen???
Verfasst: 05.06.2020, 11:01
von Andreas Hofer4
Ausbildungskosten können nur gefordert werden, wenn es eine schriftliche individuelle Rückzahlungsvereinbarung gibt. Wenn Sie diesbezüglich nichts unterschrieben haben, kann der Arbeitgeber von Ihnen nichts verlagen.
Re: Ausbildungskosten zurückzahlen???
Verfasst: 05.06.2020, 11:07
von alles2
@Andreas Hofer4
Ich gebe Dir einen Tipp...ignoriere großzügig sämtliche Beiträge mit diversen Empfehlungen für Apps in der Signatur, bei denen es sich um Schad-Software handeln könnte. Für die Beiträge werden entweder bereits vorhandene kopiert oder irgendwas schlecht übersetzt.
Wenn Du zu dem Thema dennoch was beitragen möchtest, dann hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=8234