Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen
Verfasst: 06.05.2020, 02:33
Hallo
Mich beschäftigen seit längerem ein paar Fragen zum Arbeitsrecht in Österreich. Es sind einige Punkte, daher ist der Text etwas länger
Würde mich sehr freuen über Hilfe
Ich arbeite in einer großen Bäckereikette und habe den Eindruck, dass das Arbeitsrecht dort eher als grober Handlungsvorschlag angesehen wird.
1. Nachträgliche Änderung der Arbeitszeiten:
Zu Arbeitsbeginn und -ende melden wir uns in der Kasse an und ab. D.h. die Arbeitszeiten werden minutengenau dokumentiert und können später online abgerufen werden, sowohl vom Arbeitgeber, wie auch -nehmer.
Nach zwei bis drei Wochen finde ich im System allerdings die Arbeitszeiten vor, die auf dem Dienstplan stehen. Sprich, die gestempelten Zeiten wurden nachträglich bearbeitet und verändert.
Es wird monatlich auch eine Unterschrift eingefordert, dass die Stunden so stimmen, wie auf dem Dienstplan. Alles was darüber geht an Stunden verfällt einfach.
Die Liste habe ich seit Februar nicht mehr unterschrieben, die Stunden verschwinden trotzdem.
Ist das nicht Arbeitszeitbetrug und Dolumentenfälschung?
2. Überlastung und Zeitdruck
Auch wenn die Arbeit für zwei oder drei Leute reichen würde, steht man oft alleine in der Filiale.
Man ist zuständig das Sortiment aufrecht zu erhalten, also nachbacken, Imbisse richten. Man bedient die Kunden, macht Retourwarelisten, muss den Laden sauber halten etc.
Man hat ein Pflichtsortiment, welches vorhanden sein muss. Es gibt regelmäßige, unangekündigte Kontrollen ob alles passt im Laden.
Wenn es voll ist, ist man nur am Rotieren, dass man alles unter einen Hut bekommt. Am Wochenende hatte ich fast eine Panickattacke, weil ich dem Stress nicht mehr gewachsen war.
Zu Arbeitsende gibt der Arbeitgeber eine halbe Stunde um den Laden fertig zu machen. D.h. alles an Flächen und Vitrinen und Böden, die Kaffeemaschine nach Hygienevorschrift reinigen, Retourlisten fertig machen, Gebäck wegräumen, Kasse zählen, komplette Abrechnung machen.
Alles was über die halbe Stunde hinausgeht, ist reines Ehrenamt, die Überstunden verfallen. Wenn ich sehr gut bin, schaffe ich alles in einer ganzen Stunde.
Darf ich bei so viel Arbeit alleine sein und darf der Arbeitgeber mir so eine lächerlich kurze Aufräumzeit vorschreiben?
3. Pausenregelung
Da man, gerade am Nachmittag oft alleine ist, ist das mit der Pause nicht so einfach.
Beispiel: Kollege arbeitet offiziell von 6-12.30, ich von 12-19.30. Der Laden ist rappelvoll. In der halben Stunde Überschneidung, richtet der Kollege mir noch Imbisse, da diese fast aus waren, während ich weiter bediene.
Gegen Nachmittag bin ich fast am Umfallen und müsste auch mal auf Toilette, aber der Laden ist voll und ich bin alleine.
Auf Nachfragen bei meiner Bezirksleitung, wie das mit der Pause gedacht ist, komnt die Antwort, dass ich diese eben zu Arbeitsbeginn hätte nehmen sollen, in dieser halben Stunde Überschneidungszeit. Was mir natürlich herzlich wenig bringt.
Gibt es eine Regelung, wie lange nach Arbeitsbeginn die Pause erst sein darf?
Danke schonmal an alle, die bis hier gelesen haben
Mich beschäftigen seit längerem ein paar Fragen zum Arbeitsrecht in Österreich. Es sind einige Punkte, daher ist der Text etwas länger
Würde mich sehr freuen über Hilfe
Ich arbeite in einer großen Bäckereikette und habe den Eindruck, dass das Arbeitsrecht dort eher als grober Handlungsvorschlag angesehen wird.
1. Nachträgliche Änderung der Arbeitszeiten:
Zu Arbeitsbeginn und -ende melden wir uns in der Kasse an und ab. D.h. die Arbeitszeiten werden minutengenau dokumentiert und können später online abgerufen werden, sowohl vom Arbeitgeber, wie auch -nehmer.
Nach zwei bis drei Wochen finde ich im System allerdings die Arbeitszeiten vor, die auf dem Dienstplan stehen. Sprich, die gestempelten Zeiten wurden nachträglich bearbeitet und verändert.
Es wird monatlich auch eine Unterschrift eingefordert, dass die Stunden so stimmen, wie auf dem Dienstplan. Alles was darüber geht an Stunden verfällt einfach.
Die Liste habe ich seit Februar nicht mehr unterschrieben, die Stunden verschwinden trotzdem.
Ist das nicht Arbeitszeitbetrug und Dolumentenfälschung?
2. Überlastung und Zeitdruck
Auch wenn die Arbeit für zwei oder drei Leute reichen würde, steht man oft alleine in der Filiale.
Man ist zuständig das Sortiment aufrecht zu erhalten, also nachbacken, Imbisse richten. Man bedient die Kunden, macht Retourwarelisten, muss den Laden sauber halten etc.
Man hat ein Pflichtsortiment, welches vorhanden sein muss. Es gibt regelmäßige, unangekündigte Kontrollen ob alles passt im Laden.
Wenn es voll ist, ist man nur am Rotieren, dass man alles unter einen Hut bekommt. Am Wochenende hatte ich fast eine Panickattacke, weil ich dem Stress nicht mehr gewachsen war.
Zu Arbeitsende gibt der Arbeitgeber eine halbe Stunde um den Laden fertig zu machen. D.h. alles an Flächen und Vitrinen und Böden, die Kaffeemaschine nach Hygienevorschrift reinigen, Retourlisten fertig machen, Gebäck wegräumen, Kasse zählen, komplette Abrechnung machen.
Alles was über die halbe Stunde hinausgeht, ist reines Ehrenamt, die Überstunden verfallen. Wenn ich sehr gut bin, schaffe ich alles in einer ganzen Stunde.
Darf ich bei so viel Arbeit alleine sein und darf der Arbeitgeber mir so eine lächerlich kurze Aufräumzeit vorschreiben?
3. Pausenregelung
Da man, gerade am Nachmittag oft alleine ist, ist das mit der Pause nicht so einfach.
Beispiel: Kollege arbeitet offiziell von 6-12.30, ich von 12-19.30. Der Laden ist rappelvoll. In der halben Stunde Überschneidung, richtet der Kollege mir noch Imbisse, da diese fast aus waren, während ich weiter bediene.
Gegen Nachmittag bin ich fast am Umfallen und müsste auch mal auf Toilette, aber der Laden ist voll und ich bin alleine.
Auf Nachfragen bei meiner Bezirksleitung, wie das mit der Pause gedacht ist, komnt die Antwort, dass ich diese eben zu Arbeitsbeginn hätte nehmen sollen, in dieser halben Stunde Überschneidungszeit. Was mir natürlich herzlich wenig bringt.
Gibt es eine Regelung, wie lange nach Arbeitsbeginn die Pause erst sein darf?
Danke schonmal an alle, die bis hier gelesen haben