Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mücke
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Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Beitrag von Mücke » 06.05.2020, 02:33

Hallo :)
Mich beschäftigen seit längerem ein paar Fragen zum Arbeitsrecht in Österreich. Es sind einige Punkte, daher ist der Text etwas länger :oops:

Würde mich sehr freuen über Hilfe :cry:

Ich arbeite in einer großen Bäckereikette und habe den Eindruck, dass das Arbeitsrecht dort eher als grober Handlungsvorschlag angesehen wird.


1. Nachträgliche Änderung der Arbeitszeiten:

Zu Arbeitsbeginn und -ende melden wir uns in der Kasse an und ab. D.h. die Arbeitszeiten werden minutengenau dokumentiert und können später online abgerufen werden, sowohl vom Arbeitgeber, wie auch -nehmer.
Nach zwei bis drei Wochen finde ich im System allerdings die Arbeitszeiten vor, die auf dem Dienstplan stehen. Sprich, die gestempelten Zeiten wurden nachträglich bearbeitet und verändert.
Es wird monatlich auch eine Unterschrift eingefordert, dass die Stunden so stimmen, wie auf dem Dienstplan. Alles was darüber geht an Stunden verfällt einfach.
Die Liste habe ich seit Februar nicht mehr unterschrieben, die Stunden verschwinden trotzdem.
Ist das nicht Arbeitszeitbetrug und Dolumentenfälschung?


2. Überlastung und Zeitdruck

Auch wenn die Arbeit für zwei oder drei Leute reichen würde, steht man oft alleine in der Filiale.
Man ist zuständig das Sortiment aufrecht zu erhalten, also nachbacken, Imbisse richten. Man bedient die Kunden, macht Retourwarelisten, muss den Laden sauber halten etc.
Man hat ein Pflichtsortiment, welches vorhanden sein muss. Es gibt regelmäßige, unangekündigte Kontrollen ob alles passt im Laden.
Wenn es voll ist, ist man nur am Rotieren, dass man alles unter einen Hut bekommt. Am Wochenende hatte ich fast eine Panickattacke, weil ich dem Stress nicht mehr gewachsen war.

Zu Arbeitsende gibt der Arbeitgeber eine halbe Stunde um den Laden fertig zu machen. D.h. alles an Flächen und Vitrinen und Böden, die Kaffeemaschine nach Hygienevorschrift reinigen, Retourlisten fertig machen, Gebäck wegräumen, Kasse zählen, komplette Abrechnung machen.
Alles was über die halbe Stunde hinausgeht, ist reines Ehrenamt, die Überstunden verfallen. Wenn ich sehr gut bin, schaffe ich alles in einer ganzen Stunde.
Darf ich bei so viel Arbeit alleine sein und darf der Arbeitgeber mir so eine lächerlich kurze Aufräumzeit vorschreiben?


3. Pausenregelung

Da man, gerade am Nachmittag oft alleine ist, ist das mit der Pause nicht so einfach.
Beispiel: Kollege arbeitet offiziell von 6-12.30, ich von 12-19.30. Der Laden ist rappelvoll. In der halben Stunde Überschneidung, richtet der Kollege mir noch Imbisse, da diese fast aus waren, während ich weiter bediene.
Gegen Nachmittag bin ich fast am Umfallen und müsste auch mal auf Toilette, aber der Laden ist voll und ich bin alleine.
Auf Nachfragen bei meiner Bezirksleitung, wie das mit der Pause gedacht ist, komnt die Antwort, dass ich diese eben zu Arbeitsbeginn hätte nehmen sollen, in dieser halben Stunde Überschneidungszeit. Was mir natürlich herzlich wenig bringt.
Gibt es eine Regelung, wie lange nach Arbeitsbeginn die Pause erst sein darf?

Danke schonmal an alle, die bis hier gelesen haben :D



alles2
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Re: Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Beitrag von alles2 » 09.05.2020, 00:57

Hatte mich hier bisher dezent zurückgehalten, weil wegen diverser "schlauen" Ratschlägen nicht riskieren werden soll, dass Du den Job verlierst. Aber so ganz reaktionslos wollte ich den Beitrag auch nicht unbedingt stehen lassen. Denn so wie es sich darstellt, scheint der Arbeitgeber keine Skrupel zu kennen und er dürfte über Leichen gehen. Vielleicht mit ein Grund, warum Du nicht zuerst mit ihm darüber geredet hast. Wenn Du den Job behalten möchtest, wirst Du Dich dem Gebaren wohl oder übel beugen müssen. Wenn Du das nicht länger hinnehmen möchtest und mit einem etwaigen Abgang leben kannst, sprich das Thema an oder kläre das mal mit der Arbeiterkammer. Ist für Dich wahrscheinlich nichts neues, aber das nur als eine Art "pastoraler Schlusswort" meinerseits ;-)
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mücke
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Re: Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Beitrag von Mücke » 09.05.2020, 05:47

Danke für die Antwort :)
Der Job ist mir nicht besonders wichtig. Ich wollte nur wissen, wie die konkrete Rechtslage aussieht, bevor ich fälschlicherweise für Unruhe sorge.

alles2
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Re: Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Beitrag von alles2 » 09.05.2020, 10:49

Für Dich reicht es zu wissen, dass es nach Ausbeutung und Lohnraub klingt, um es vorsichtig auszudrücken. Da muss man nicht etwaige Paragraphen kennen, um zu wissen, dass sich das nicht gehört. Dieses Thema wurde hier öfters von Betroffenen gebracht und es lief stets auf dasselbe hinaus, wie bereits zusammengefasst. Siehe auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=9332&p=27294
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=11549&p=30260

Wir kennen Deinen Arbeitsvertrag nicht und wie das mit dem Entgelt geregelt ist. Daher der Rat mit der AK, denen Du alles vorlegen kannst. Hier deren Tipp:
Sollte Ihr/e Arbeitgeber/-in die vereinbarte Arbeitszeit einseitig ändern wollen, setzen Sie sich unverzüglich mit einer Expertin oder einem Experten der Arbeiterkammer in Verbindung. Langes Zuwarten und mangelnde Reaktion führen nämlich zu Problemen bei der Durchsetzung des ursprünglichen Vertragsinhaltes. Auch kann eine unberechtigte Arbeitsverweigerung zu den geänderten Arbeitszeiten gewichtige negative Konsequenzen haben (z.B. Entlassung)!
Wer weiß, vielleicht ist in Deinem Arbeitsvertrag sogar eine Verfallsklausel vorgesehen! Mindestens drei Monate wären gerade noch zulässig! Bei geleisteten Überstunden gilt zu beachten, ob die nicht irgendwie durch ein Entgelt oder eine Pauschale abgegolten werden. Grundsätzlich können nur noch jene innerhalb der Frist eingefordert werden.

Aber Du kannst Dich an die ABGB ab § 1150 orientieren und das Arbeitszeitgesetz (AZG) heranziehen. Bestraft werden kann ein Arbeitgeber, wenn er das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) verletzt.

Aber da bin ich zu wenig Fachmann, um auf Paragraphen herumreiten zu können. Das sollen andere machen. Bei Gelegenheit könnte ich auch mal drüberschauen, wenn sich hier sonst nichts tut.

Hier mal ein Anfang, was die Ruhepausen angeht.
Laut § 11 Abs. 1 AZG:
Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Wenn es im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause zwei Ruhepausen von je einer Viertelstunde oder drei Ruhepausen von je zehn Minuten gewährt werden.
Also ganz klar, dass die Arbeitszeit durch eine solche Pause zu unterbrechen ist. Und nicht etwa, dass diese gleich zu Arbeitsbeginn laut Dienstplan konsumiert werden darf. Daher mindestens 30 Minuten Pause NACH 6 Arbeitsstunden und nicht 30 Minuten VOR 7 Arbeitsstunden.

Dass Deine Arbeitsstunden zu Deinem Ungunsten geändert werden, könnte an § 10 Abs. 1 AZG liegen:
Für Überstunden gebührt
1.ein Zuschlag von 50% oder
2. eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.
Nachdem Dir nicht viel an der "Hockn" liegt, könntest Du eventuell den Chef auf Einhaltung des AZG verklagen. Vorher solltest Du aber die Arbeitsbedingungen dokumentiert und ihn darüber schriftlich in Kenntnis setzen, damit es mal offiziell bzw. "aktenkundig" ist. Von mir aus in Form einer Überlastungsanzeige, wonach Du die Leistung unter solchen Arbeitsbedingungen nicht erbringen kannst und Du überlastet bist. Kein Unternehmen will wegen Verletzung der Arbeits- und Ruhezeiten eine Strafe oder Straftat riskieren. Außerdem würde der Weg über das Arbeits- und Sozialgericht eines ordentlichen Durchhaltevermögens bedürfen.
Falls Du kurz vorm Durchdrehen bist, kannst Du es auch darauf ankommen lassen, indem Du zum Arzt gehst, der Dich dann krankschreibt. Damit hätte der Arbeitgeber auch keine Freude und er würde dann erkennen müssen, welche Auswirkungen diese Arbeitsbedingungen hätten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mücke
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Re: Ehrenamtliche Überstunden/Überlastung/Pausen

Beitrag von Mücke » 14.05.2020, 09:47

Dankeschön :)

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