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Kündigung in Karenz wegen Betriebsschliessung

Verfasst: 23.04.2020, 11:23
von MariaW
Guten Tag,
ich bin noch bis 6.08.20 in Karenz. Der Betrieb wird Ende April wegen Corona-Krise geschlossen. Mein AG will mich früher loswerden und hat mir einvernehmliche Auflösung sowie Geld dafür angeboten.
Ich war vor Karenz 8 Jahre Vollzeit bei der Firtma beschäftigt. Nach der Karenz hätte ich 1 Monat Behaltefrist + 3 Monate Kündigungsfrist (also bis 31 Dez. wäre ich angestellt).
Meine Frage: kann er mich nach einer Betriebsschliessung einfach nicht kündigen, braucht er dafür eine Zustimmung vom Arbeitsgericht?
Wo liegt der Haken, dass er für meine Zustimmung zahlen will? Wie viel kann ich eigentlich verlangen?
Danke

Re: Kündigung in Karenz wegen Betriebsschliessung

Verfasst: 23.04.2020, 12:08
von Andreas Hofer4
Der Arbeitgeber erspart sich die Einholung einer gerichtlichen Zustimmung und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Er hätte damit einen endgültigen Schlussstrich gezogen. Wobei er nach Schließung des Betriebes keine gerichtl. Zustimmung mehr braucht und danach die Kündigung aussprechen kann. Wann ihr Dienstverhältnis dann endgültig endet hängt vom Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ab und vom Kündigungstermin.
§ 10 Abs. 3 MSchG:
"Abweichend von den Abs. 1 und 2 kann eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wurde. Der Dienstgeber hat gleichzeitig mit der Einbringung der Klage dem Betriebsrat hierüber Mitteilung zu machen. Die Zustimmung zur Kündigung ist nur dann zu erteilen, wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis wegen einer Einschränkung oder Stillegung des Betriebes oder der Stillegung einzelner Betriebsabteilungen nicht ohne Schaden für den Betrieb weiter aufrechterhalten kann oder wenn sich die Dienstnehmerin in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung nach Rechtsbelehrung der Parteien durch den Vorsitzenden über den Kündigungsschutz nach diesem Bundesgesetz mit der Kündigung einverstanden erklärt. Nach Stillegung des Betriebes ist eine Zustimmung des Gerichts zur Kündigung nicht erforderlich."

Re: Kündigung in Karenz wegen Betriebsschliessung

Verfasst: 23.04.2020, 12:57
von MariaW
D.h. es ist nur seine gute Wille mir für einvernehmliche Auflösung zu zahlen.