Anspruch auf Arbeitslosenentgelt >60Jahre
Verfasst: 30.03.2020, 18:19
Hallo.
Ich hoffe ich hab den Titel richtig gewählt. (Ist mein erster Beitrag)
Ich behandel hier einen privaten Fall, in dem Person A (Alter: 62) eine einvernehmlichen Kündigung mit seinem Arbeitgeber gehabt hat.
Der Arbeitgeber möchte jedoch die Person A nach der Winterzeit im Baubetrieb wieder aufnehmen.
Person A wollte nach dem Stichtag der Kündigung bis zur Wiederaufnahme, Arbeitslosengeld beziehen. Dieses wird ihm jedoch verweigert, da er laut AMS-Berater Anspruch auf die Korridorpension hätte.
Wie darf ich den Artikel 2 § 22 AlVG "Ausschluss bei Anspruch auf Alterspension" denn bitte verstehen? Hat er nicht nach der Kündigung im Zeitraum von einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld????
WICHTIG: Person A möchte nicht in die Korridorpension, er will in die geregelt in die Alterspension mit 65 gehen.
Warum verweigert dies AMS die Zahlung?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Expertenantworten
Ich hoffe ich hab den Titel richtig gewählt. (Ist mein erster Beitrag)
Ich behandel hier einen privaten Fall, in dem Person A (Alter: 62) eine einvernehmlichen Kündigung mit seinem Arbeitgeber gehabt hat.
Der Arbeitgeber möchte jedoch die Person A nach der Winterzeit im Baubetrieb wieder aufnehmen.
Person A wollte nach dem Stichtag der Kündigung bis zur Wiederaufnahme, Arbeitslosengeld beziehen. Dieses wird ihm jedoch verweigert, da er laut AMS-Berater Anspruch auf die Korridorpension hätte.
Wie darf ich den Artikel 2 § 22 AlVG "Ausschluss bei Anspruch auf Alterspension" denn bitte verstehen? Hat er nicht nach der Kündigung im Zeitraum von einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld????
WICHTIG: Person A möchte nicht in die Korridorpension, er will in die geregelt in die Alterspension mit 65 gehen.
Warum verweigert dies AMS die Zahlung?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Expertenantworten