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Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag

Verfasst: 25.03.2020, 14:56
von RobertSiek
Hallo,

A hat ca. 3 Monate in einem Unternehmen gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben zu haben. Auch nach mehreren Anfragen, bekam er lediglich leere Ausreden vom Arbeitgeber. Nun bekam er von ihm eine schriftliche Kündigung mit dem längst überfälligen nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag in die Hand gedrückt. Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen in Friedlichem auseinanderzugehen. Zu diesem Anlass hat der Arbeitgeber ihm folgenden Sachverhalt erklärt: Würde er den Arbeitsvertrag annehmen und unterschreiben, würde er sich in der Probezeit befinden und er hätte in diesem Sinne eine Kündigungsfrist von einer Woche. Da sie sich am Ende des Monats befinden (23. des Monats), würde der Arbeitgeber ihm diesen Monat und die Hälfte des darauffolgenden Monats auszahlen. Würde er diesen Arbeitsvertrag NICHT unterschreiben, bliebe er OHNE Arbeitsvertrag, womit sich seine Kündigungsfrist auf einen Monat , bzw. bis zum 30. des darauffolgenden Monats verlängern würde, sodass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, ihm diesen und den gesamten nächsten Monat auszuzahlen. Seine Frage bezieht sich auf Folgendes: Hat er diesen Sachverhalt richtig verstanden oder liegt er falsch? Gemäß überfälligem Arbeitsvertrag ist seine Kündigungsfrist eine Woche. Gemäß BGB ändert sich seine Kündigungsfrist. Leider versteht er nicht, wie sich diese ändert, bzw. ab wann er gekündigt ist, wenn der den Arbeitsvertrag NICHT unterschreibt und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses OHNE Arbeitsvertrag annimmt.

Vielen Dank

Re: Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag

Verfasst: 25.03.2020, 15:35
von mastercrash
RobertSiek hat geschrieben:
25.03.2020, 14:56
A hat ca. 3 Monate in einem Unternehmen gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben zu haben. Auch nach mehreren Anfragen, bekam er lediglich leere Ausreden vom Arbeitgeber.
Das ist unrechtmäßig. Zwar besteht kein Zwang einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, doch ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitgeber einen schriftlichen Dienstzettel auszuhändigen, der alle wesentlichen Punkte wie ein Arbeitsvertrag zu enthalten hat (der größte Unterschied ist, dass ein Arbeitsvertrag von beiden Parteien und ein Dienstzettel nur vom Arbeitgeber unterschrieben wird).

In diesem Beitrag ist aber so viel falsch, dass es schon weh tut. Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es dennoch einen (mündlichen oder konkludent) geschlossenen Arbeitsvertrag.

Eine Probezeit (Arbeitsverhältnis auf Probe) wäre zu vereinbaren gewesen und diese Vereinbarung durch den Arbeitgeber zu beweisen. Außer dies ist kollektivvertraglich geregelt => nachlesen!

Ich gehe daher davon aus:
- es handelt sich um einen Arbeiter und nicht um einen Angestellten? Sonst könnte der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von einer Woche eh rauchen.
- dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag (mündlich) geschlossen wurde
- eine Probezeit nicht vereinbart wurde, eine solche Vereinbarung durch den Arbeitgeber nicht zu beweisen wäre oder bereits um wäre
- eine Kündigung anhand der gesetzlichen Fristen und Termine möglich wäre (abhängig ob Arbeiter oder Angestellter)

Ich würde dazu raten, sich mit diesem Sachverhalt dringend an die Arbeiterkammer zu wenden!

Re: Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag

Verfasst: 25.03.2020, 16:41
von alles2
Ja, falsch könnte auch "BGB" statt "ABGB" sein, weil man sonst meinen sollte, dass es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt.

Re: Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag

Verfasst: 25.03.2020, 21:19
von mastercrash
alles2 hat geschrieben:
25.03.2020, 16:41
Ja, falsch könnte auch "BGB" statt "ABGB" sein, weil man sonst meinen sollte, dass es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt.
Ja das noch neben den anderen unzähligen Sachen, die im Text unstimmig sind bzw. juristisch unhaltbar sind.

Wobei der Sitz des Arbeitgebers im Arbeitsrecht eh nur zweitrangige Bedeutung hat, da als Besonderheit im Arbeitsrecht zwingende Vorschriften (und damit auch die hier besprochene Kündigungsfrist) immer nach dem Recht am gewöhnlichen Arbeitsort zu beurteilen sind und nicht ob es sich um einen deutschen, griechischen oder albanischen Arbeitgeber handelt.
Anders ausgedrückt: Auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Kambodscha hat, bedeutet dies nicht dass ein von diesem in Österreich beschäftigter Arbeitnehmer 16 Stunden am Tag arbeiten muss, keinen Urlaub hat und jederzeit ohne Frist und Grund gekündigt werden kann. Sonst hätte ja auch längst schon jeder Arbeitgeber seinen Sitz nach Südafrika verlegt. Daher wäre es richtiger anzunehmen, dass der TE entweder das Forum verwechselt hat oder das Wort BGB statt ABGB von diesem juristisch wohl schlecht beratenen Arbeitgeber aufgegriffen hat.

Re: Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag

Verfasst: 14.05.2020, 19:25
von isma26
Ich hatte nicht gehört