Kündigungsfrist von Arbeitgeber - Ohne Arbeitsvertrag
Verfasst: 25.03.2020, 14:56
Hallo,
A hat ca. 3 Monate in einem Unternehmen gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben zu haben. Auch nach mehreren Anfragen, bekam er lediglich leere Ausreden vom Arbeitgeber. Nun bekam er von ihm eine schriftliche Kündigung mit dem längst überfälligen nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag in die Hand gedrückt. Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen in Friedlichem auseinanderzugehen. Zu diesem Anlass hat der Arbeitgeber ihm folgenden Sachverhalt erklärt: Würde er den Arbeitsvertrag annehmen und unterschreiben, würde er sich in der Probezeit befinden und er hätte in diesem Sinne eine Kündigungsfrist von einer Woche. Da sie sich am Ende des Monats befinden (23. des Monats), würde der Arbeitgeber ihm diesen Monat und die Hälfte des darauffolgenden Monats auszahlen. Würde er diesen Arbeitsvertrag NICHT unterschreiben, bliebe er OHNE Arbeitsvertrag, womit sich seine Kündigungsfrist auf einen Monat , bzw. bis zum 30. des darauffolgenden Monats verlängern würde, sodass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, ihm diesen und den gesamten nächsten Monat auszuzahlen. Seine Frage bezieht sich auf Folgendes: Hat er diesen Sachverhalt richtig verstanden oder liegt er falsch? Gemäß überfälligem Arbeitsvertrag ist seine Kündigungsfrist eine Woche. Gemäß BGB ändert sich seine Kündigungsfrist. Leider versteht er nicht, wie sich diese ändert, bzw. ab wann er gekündigt ist, wenn der den Arbeitsvertrag NICHT unterschreibt und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses OHNE Arbeitsvertrag annimmt.
Vielen Dank
A hat ca. 3 Monate in einem Unternehmen gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag erhalten oder unterschrieben zu haben. Auch nach mehreren Anfragen, bekam er lediglich leere Ausreden vom Arbeitgeber. Nun bekam er von ihm eine schriftliche Kündigung mit dem längst überfälligen nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag in die Hand gedrückt. Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen in Friedlichem auseinanderzugehen. Zu diesem Anlass hat der Arbeitgeber ihm folgenden Sachverhalt erklärt: Würde er den Arbeitsvertrag annehmen und unterschreiben, würde er sich in der Probezeit befinden und er hätte in diesem Sinne eine Kündigungsfrist von einer Woche. Da sie sich am Ende des Monats befinden (23. des Monats), würde der Arbeitgeber ihm diesen Monat und die Hälfte des darauffolgenden Monats auszahlen. Würde er diesen Arbeitsvertrag NICHT unterschreiben, bliebe er OHNE Arbeitsvertrag, womit sich seine Kündigungsfrist auf einen Monat , bzw. bis zum 30. des darauffolgenden Monats verlängern würde, sodass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, ihm diesen und den gesamten nächsten Monat auszuzahlen. Seine Frage bezieht sich auf Folgendes: Hat er diesen Sachverhalt richtig verstanden oder liegt er falsch? Gemäß überfälligem Arbeitsvertrag ist seine Kündigungsfrist eine Woche. Gemäß BGB ändert sich seine Kündigungsfrist. Leider versteht er nicht, wie sich diese ändert, bzw. ab wann er gekündigt ist, wenn der den Arbeitsvertrag NICHT unterschreibt und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses OHNE Arbeitsvertrag annimmt.
Vielen Dank