Was sind "einschlägige" Vordienstzeiten?
Verfasst: 07.03.2020, 09:00
Hallo alle zusammen!
Ich stehe vor einem Jobwechsel... und habe in diesem Zusammenhang eine grundlegende Verständnisfrage, was unter "einschlägigen" Vordienstzeiten verstanden wird.
Beispiel:
Ein SW-Entwickler hat 10 Jahre Erfahrung (als SW-Entwickler), bewirbt sich nun für eine Leitungsposition als Abteilungsleiter einer SW-Entwicklungsabteilung und wird aufgenommen. Er hat keine Erfahrung als Führungskraft. Sind für seine Einstufung die 10 Jahre als Entwickler "einschlägige" Vordienstzeiten - oder hat er 0 Jahre einschlägige Vordienstzeiten, da keine Erfahrung als Führungskraft?
Ich bin in einer ähnlichen Situation - habe 16 Jahre Arbeitserfahrung als IT-Spezialist in IT Firmen... davon 13 als Projektleiter. In meinem neuen Job (IT-Projektleitung mit Aussicht auf Abteilungsleitung) werden mir nun für die Einstufung scheinbar nur 13 Jahre, nicht die gesamten 16 Jahre angerechnet (Achtung - wir reden nicht vom IT-KV, wo ohnehin nur max. 5 Jahre angerechnet werden, sondern von einer Einstellung bei einem gemeinnützigen Unternehmen mit einem eigenen Dienstrecht... es gibt KEINE Limitierung der anrechenbaren Vordienstzeiten... mitunter können sogar "einschlägige Ausbildungszeiten" angerechnet werden).
Kann mir da jemand weiter helfen?
Gruß,
Sebastian
Ich stehe vor einem Jobwechsel... und habe in diesem Zusammenhang eine grundlegende Verständnisfrage, was unter "einschlägigen" Vordienstzeiten verstanden wird.
Beispiel:
Ein SW-Entwickler hat 10 Jahre Erfahrung (als SW-Entwickler), bewirbt sich nun für eine Leitungsposition als Abteilungsleiter einer SW-Entwicklungsabteilung und wird aufgenommen. Er hat keine Erfahrung als Führungskraft. Sind für seine Einstufung die 10 Jahre als Entwickler "einschlägige" Vordienstzeiten - oder hat er 0 Jahre einschlägige Vordienstzeiten, da keine Erfahrung als Führungskraft?
Ich bin in einer ähnlichen Situation - habe 16 Jahre Arbeitserfahrung als IT-Spezialist in IT Firmen... davon 13 als Projektleiter. In meinem neuen Job (IT-Projektleitung mit Aussicht auf Abteilungsleitung) werden mir nun für die Einstufung scheinbar nur 13 Jahre, nicht die gesamten 16 Jahre angerechnet (Achtung - wir reden nicht vom IT-KV, wo ohnehin nur max. 5 Jahre angerechnet werden, sondern von einer Einstellung bei einem gemeinnützigen Unternehmen mit einem eigenen Dienstrecht... es gibt KEINE Limitierung der anrechenbaren Vordienstzeiten... mitunter können sogar "einschlägige Ausbildungszeiten" angerechnet werden).
Kann mir da jemand weiter helfen?
Gruß,
Sebastian