Hallo alle zusammen!
Ich stehe vor einem Jobwechsel... und habe in diesem Zusammenhang eine grundlegende Verständnisfrage, was unter "einschlägigen" Vordienstzeiten verstanden wird.
Beispiel:
Ein SW-Entwickler hat 10 Jahre Erfahrung (als SW-Entwickler), bewirbt sich nun für eine Leitungsposition als Abteilungsleiter einer SW-Entwicklungsabteilung und wird aufgenommen. Er hat keine Erfahrung als Führungskraft. Sind für seine Einstufung die 10 Jahre als Entwickler "einschlägige" Vordienstzeiten - oder hat er 0 Jahre einschlägige Vordienstzeiten, da keine Erfahrung als Führungskraft?
Ich bin in einer ähnlichen Situation - habe 16 Jahre Arbeitserfahrung als IT-Spezialist in IT Firmen... davon 13 als Projektleiter. In meinem neuen Job (IT-Projektleitung mit Aussicht auf Abteilungsleitung) werden mir nun für die Einstufung scheinbar nur 13 Jahre, nicht die gesamten 16 Jahre angerechnet (Achtung - wir reden nicht vom IT-KV, wo ohnehin nur max. 5 Jahre angerechnet werden, sondern von einer Einstellung bei einem gemeinnützigen Unternehmen mit einem eigenen Dienstrecht... es gibt KEINE Limitierung der anrechenbaren Vordienstzeiten... mitunter können sogar "einschlägige Ausbildungszeiten" angerechnet werden).
Kann mir da jemand weiter helfen?
Gruß,
Sebastian
Was sind "einschlägige" Vordienstzeiten?
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Re: Was sind "einschlägige" Vordienstzeiten?
Was Rechtsverbindliches kann ich Dir leider auch nicht anbieten. Doch nach meinem Dafürhalten richten sich die "facheinschlägige" Vordienstzeiten - so wie es der konkrete Begriff vermuten lässt - nach der Branche/Sparte, in der man tätig war, und nicht nach der Position, die man ausgeübt hat. Du bist definitiv vom Fach, während es den Wirtschaftszweig "Führung" oder ähnliches meines Wissens nicht gibt.
Daher vermute ich, dass die andere Person richtig behandelt wurde, während man bei Dir versucht, Dich um einige Jahre zu bringen.
Du kannst Dich daher eventuell an die AK oder gegebenenfalls eine Gewerkschaft (z.B. ÖGK) wenden, um Gewissheit zu bekommen.
Daher vermute ich, dass die andere Person richtig behandelt wurde, während man bei Dir versucht, Dich um einige Jahre zu bringen.
Du kannst Dich daher eventuell an die AK oder gegebenenfalls eine Gewerkschaft (z.B. ÖGK) wenden, um Gewissheit zu bekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Was sind "einschlägige" Vordienstzeiten?
Danke mal für den Input!
Falls sich hier im Forum keine halbwegs verbindliche Antwort finden sollte, werde ich sicher zumindest bei der AK nachfragen - Forum geht aber natürlich leichter/schneller/auch am Wochenende und adressiert eigentlich eine viel größere Gruppe mit einem breiteren Erfahrungsschatz... bin entsprechend etwas überrascht, dass es kaum Feedback zu dem Thema gibt
Gruß,
Sebastian
Hätte ich bisher eigentlich auch genau so gesehen/verstanden - also im Beispiel 1 sollten dennoch die vollen 10 Jahre bzw. in meinem Fall/Beispiel 2 die vollen 16 Jahre als "einschlägig" gewertet und angerechnet werden. Aber natürlich brauche ich eine rechtsverbindliche Info, bevor ich meinen neuen Arbeitgeber dezent darauf aufmerksam mache, dass sich dieser möglicherweise "verrechnet" hatDu bist definitiv vom Fach, während es den Wirtschaftszweig "Führung" oder ähnliches meines Wissens nicht gibt.
Falls sich hier im Forum keine halbwegs verbindliche Antwort finden sollte, werde ich sicher zumindest bei der AK nachfragen - Forum geht aber natürlich leichter/schneller/auch am Wochenende und adressiert eigentlich eine viel größere Gruppe mit einem breiteren Erfahrungsschatz... bin entsprechend etwas überrascht, dass es kaum Feedback zu dem Thema gibt
Gruß,
Sebastian
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