"Gespräch" mit dienstrechtlichen Konsequenzen, Pflege
Verfasst: 06.03.2020, 16:58
Pflegerin in großem Universitätsklinikum (fachlich kompetent, nichts zu Schulden gekommen lassen und bis jetzt dienstrechtlich nie auffällig), befindet sich in Sonderausbildung, wendet sich per Mail an betreuende Lehrerin und bittet um einen freien Tag. Lehrerin an dem Tag auf Urlaub, Abwesenheitsnotiz kommt in den Spam-Ordner, wird nicht bemerkt. Die Pflegerin (in dem Fall auch Studentin) bleibt daheim, Lehrerin schreibt am nächsten Tag per Mail, Pflegerin solle sich bei Stationsleitung melden und einen Urlaubstag nehmen. Hätte selbstverständlich besser laufen müssen, Anruf ist Mail vorzuziehen, Pflegerin ist sich des Fehlers bewusst und bereut diesen (hat sie auch mehrfach persönlich angebracht), ist aber leider im Ausbildungs-Endspurt passiert.
Stationsleitung meldet diesen Vorfall an Bereichsleitung und Lehrgangsleitung, es gibt eine schriftliche Verwarnung der Lehrgangsleitung und ein rügendes Gespräch mit der Bereichsleitung, Thema scheint erledigt. Das ganze nun fast 4 Monate her, es kommt nun eine Aufforderung in der Pflegedirektion zu erscheinen, mit dem Betreff "Unentschuldigtes Fernbleiben der Sonderausbildung", geladen sind neben Direktion auch Bereichs- und Stationsleitung, der Arbeitnehmerin wird angeboten, jemanden vom Betriebsrat mitzunehmen (wären aber immer noch 3 gegen 2). Bereichsleiter erwähnt, dass noch alle dienstrechtlichen Konsequenzen möglich sind. Die Pflegerin, die während der Sonderausbildung auch offen auf Missstände hingewiesen und Probleme angesprochen hat, ist nun mehr als besorgt, es plagen sie Existenzängste, sie hat Angst vor dem Gespräch und eventuellen Konsequenzen. Sie hat Angst dass an ihr aufgrund der Kritik ein Exempel statuiert werden könnte.
Was könnte ihr im schlimmsten Fall passieren, wie soll sie sich verhalten. Was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand helfen kann - die Betreffende ist massiv gestresst.
Vielen Dank im Voraus!
Stationsleitung meldet diesen Vorfall an Bereichsleitung und Lehrgangsleitung, es gibt eine schriftliche Verwarnung der Lehrgangsleitung und ein rügendes Gespräch mit der Bereichsleitung, Thema scheint erledigt. Das ganze nun fast 4 Monate her, es kommt nun eine Aufforderung in der Pflegedirektion zu erscheinen, mit dem Betreff "Unentschuldigtes Fernbleiben der Sonderausbildung", geladen sind neben Direktion auch Bereichs- und Stationsleitung, der Arbeitnehmerin wird angeboten, jemanden vom Betriebsrat mitzunehmen (wären aber immer noch 3 gegen 2). Bereichsleiter erwähnt, dass noch alle dienstrechtlichen Konsequenzen möglich sind. Die Pflegerin, die während der Sonderausbildung auch offen auf Missstände hingewiesen und Probleme angesprochen hat, ist nun mehr als besorgt, es plagen sie Existenzängste, sie hat Angst vor dem Gespräch und eventuellen Konsequenzen. Sie hat Angst dass an ihr aufgrund der Kritik ein Exempel statuiert werden könnte.
Was könnte ihr im schlimmsten Fall passieren, wie soll sie sich verhalten. Was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand helfen kann - die Betreffende ist massiv gestresst.
Vielen Dank im Voraus!