Meldung an Sozialversichung nötig ?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mandi Nice
Beiträge: 1
Registriert: 06.01.2020, 18:01

Meldung an Sozialversichung nötig ?

Beitrag von Mandi Nice » 06.01.2020, 18:04

Hallo

Ich arbeite zur Zeit mit einem freien Dienstvertrag für eine Firma.
Muss daher meine Einkommenssteuererklärung machen und bin bei der ASVG versichert.

Bis vor einem halben Jahr hatte ich noch einen zweiten freien Dienstvertrag.
Für diese Firma soll ich nun ein Projekt von Anfang 2019 abschliessen.

Dafür würde ich Dienstleistung für max. €4500.-- mit einer Honorarnote verrechnen .

Steuerlich ist es kein Problem. Ich muss es nur bei der nächsten Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Wie würde es mit der Sozialversichung gehen ?
Stimmt es, dass bis €5300.-- keine Sozialversicherung anfällt.
Und da ich kein Gewerbetreibender bin, ich es nicht einmal melden muss ?

Muss dafür ein Werksvertrag gestellt werden ?
Oder reicht eine mündliche Vereinbarung ?

Danke für Eure Hilfe.
beste Grüße
Manfred Schön



Andreas Hofer4
Beiträge: 216
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Re: Meldung an Sozialversichung nötig ?

Beitrag von Andreas Hofer4 » 08.01.2020, 08:11

Ich empfehle einen schriftlichen Vertrag. Wesentlich ist, dass daraus hervor geht, dass dieses neue freie Dienstverhältnis alle Merkmale einer selbständigen Tätigkeit enthält, damit sie vom GSVG erfasst ist. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass auch diese Tätigkeit als unselbständig qualifiziert wird und ins ASVG fällt.
Eine Meldung an die SVS ist für sog. "neue Selbständige" nicht notwendig, wenn die Gerfingfügigkeitsgrenze von dzt. 5.527,92 nicht erreicht wird. In der ESt-Erklärung den Gewinn unter die Einkunftsart "selbständige Tätigkeit" angeben.

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Meldung an Sozialversichung nötig ?

Beitrag von mastercrash » 09.01.2020, 21:47

Die Antwort von Andreas Hofer würde ich mit Vorsicht genießen.

Was im Vertrag steht zählt nur im Zweifel. Es kommt darauf an, wie das Dienstverhältnis tatsächlich gelebt wird.
Eine Erfassung durch die GSVG wäre nur möglich, wenn qualitativ überwiegend:
- Eigene Betriebsmittel genutzt werden
- Keine Bindung an Arbeitszeit und Arbeitsort
- Weisungsbefugnis nur in Bezug auf das Projekt, nicht auf die Person
- TE kann sich einfach durch andere Person vertreten lassen (Leistung wird nicht persönlich geschuldet)

und ganz gewaltig gegen die Anwendung des GSVG spricht: Der TE arbeitet für eine Firma.
Das wäre dann eine Scheinselbständigkeit und alleine das würde bereits reichen, um nicht unter das GSVG zu fallen, kommt es doch bei Gewerbetreibenden eben darauf an, nicht abhängig von einem einzelnen Unternehmen zu sein und sich frei auf dem Markt entfalten zu können.

Daher: Kein GSVG, mag der Vertrag geschrieben sein wie er will.


Jetzt nach ASVG:
ASVG betrifft den Arbeitgeber. Freie Dienstverträge sind eine Mischform aus Arbeitnehmer und Selbständige.
Die Firma, bei der Sie per freiem Dienstvertrag arbeiten ist in der Pflicht Sie zu melden. Was die Einkommenssteuer angeht, oder auch Urlaubsansprüche, Arbeitshöchstzeit, Abfindung, ... sind Sie Selbständige und daher einerseits selbst für die Erklärung der Einkommenssteuer verantwortlich, andererseits dürfen Sie arbeiten bis Sie schwarz werden und gesetzlichen Urlaub haben Sie auch keinen.

Wenn Sie monatlich weniger als 460,66 Euro erhalten (es kommt hier auf monatliche Abrechnung an, also ein halbes Jahr lang bei der Firma für den doppelten Betrag zu arbeiten und den Rest des Jahres nichts zu tun genügt nicht) hat der Arbeitnehmer Sie VOR AUFNAHME DER TÄTIGKEIT bei der Unfallversicherung nach dem ASVG anzumelden. Um diese kommt man nicht herum, der Betrag ist aber auch gering und sicher sinnvoll angelegt.

Überschreiten Sie diese Grenze, hat der Arbeitgeber Sie in der Vollversicherung nach dem ASVG anzumelden (Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pensionsversicherung).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

carmolola
Beiträge: 1
Registriert: 21.04.2020, 00:12

Re: Meldung an Sozialversichung nötig ?

Beitrag von carmolola » 21.04.2020, 00:27

wie kannst du das machen Ich hatte eine Verwirrung darüber

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