Arbeitsrecht Kurzfristig Arbeitslos Saisonbedingt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Atlas63
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Arbeitsrecht Kurzfristig Arbeitslos Saisonbedingt

Beitrag von Atlas63 » 20.11.2019, 21:38

Hallo Leute

Ich suche im Arbeitsrecht Österreich den Paragraf für Arbeitsvermittlung ab welchen Monat.
Konkrett: ich bin ab Oktober2019 bis Ende Jänner 2020 Saisonbedingt gekündigt.
Das AMS sagt das es nur bis 3 Monate geht ohene Arbeitssuche Stimmt das und wo kann ich das nachlesen.



JohnHannibalSmith
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Re: Arbeitsrecht Kurzfristig Arbeitslos Saisonbedingt

Beitrag von JohnHannibalSmith » 21.11.2019, 20:10

Hallo,

hat zwar nichts mit Arbeitsrecht zu tun aber hier meine Antwort:

Zusammenfassend müssen folgende Punkte zutreffen, damit Arbeitslosengeld zusteht:

Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos

Sie haben sich bei Ihrem AMS arbeitslos gemeldet

Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar

Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche nachzugehen.

Sie haben für eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaft).

Wenn also keine „Arbeitsbereitschaft“ (arbeitswillig) besteht, steht auch kein Arbeitslosengeld zu. Die 3 Monate kann man auch als „Gnadenfrist“ sehen (theoretisch könnte man schon am ersten Tag vermittelt werden).

Lg

Andreas Hofer4
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Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Arbeitsrecht Kurzfristig Arbeitslos Saisonbedingt

Beitrag von Andreas Hofer4 » 22.11.2019, 08:41

Ich nehme an, dass sie eine Wiedereinstellungszusage haben. In solchen Fällen wird für einen bestimmten Zeitraum von einer Vermittlung abgesehen, da im Hintergrund ja bereits wieder ein Arbeitsplatz wartet. Die Frist ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, zum Teil werden nur 2 Monate akzeptiert.
Ohne Wiedereinstellungszusage sind sie vom ersten Tag an verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen. Es gilt das, was im vorherigen Beitrag ausgeführt wurde.

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