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Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit

Verfasst: 11.11.2019, 16:10
von Andi4800
Hallo,

ich hätte da eine Frage, was die Auslegung des KV-Gehalts auf Teilzeitbeschäftigung angeht.

Meine Frau ist Wiedereinsteigerin und hat sich um einen Teilzeitjob in der Textilindustrie beworben.
Ihr Einstufung ist lt. Dienstvertrag VG III und 6 VGJ., gültig ist KV Textilindustrie.
Lt. KV Textilindustrie steht dafür ein Bruttolohn von 2.365,21 € zu (für 38,5h).
Wegen Kinderbetreuung ist sie aber nur 13 Stunden angestelt (4x vormittags).

Breche ich jetzt den KV-Lohn auf 13h runter, dann sagt mir mein Rechner, dass ca. 798€ Bruttolohn rauskommen müsste.

Lt. Dienstvertrag bekommt sie aber nur 650€ brutto, also doch deutlich weniger.

Meine Frage schlicht und einfach: ist das zulässig ???
Sollten die KV-Gehälter nicht Untergrenzen sein und immer gültig sein, solange der KV auch gültig ist ??

Kann mir da wer helfen ??

Danke !!!

mfg
Andi

Re: Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit

Verfasst: 11.11.2019, 18:03
von JohnHannibalSmith
Hallo,

wenn (wie geschildert) die Einstufung so zutrifft, liegt eindeutige eine Unterentlohnung vor. Ist also natürlich nicht zulässig. Die KV-Gehälter sind Mindestgehälter und dürfen nicht unterschritten werden.

Am besten direkt mit dem Arbeitgeber klären, wenn keine Bereitschaft zur Bereinigung besteht, die Arbeiterkammer einschalten.

Lg

Re: Berechnung Mindestlohn bei Teilzeit

Verfasst: 22.02.2020, 03:17
von lolape
Ich hatte einen ähnlichen Zweifel