Netto Lohn und PKW/Sachbezug
Verfasst: 07.11.2019, 17:56
Hallo zusammen,
ich arbeite im Metallgewerbe seit 2,5 Jahren im Außendienst bei einer Fa. in Wien. Angemeldet bin ich als Arbeiter.
Bei meiner Einstellung wurde ein Nettogehalt + Firmenwagen vereinbart.
Hierzu gab es eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der es wörtlich heißt: " Gehalt 2000,- Netto + Firmenauto"
Bei dem Auto handelt es sich um einen Transporter, der privat eigentlich nicht nutzbar ist.
Es fallen also privat lediglich die Fahrten zur Firma/Kunden und nach Hause an. Privat nutze ich meinen privat PKW.
Nun ist mein Arbeitgeber an mich herangetreten und hat mir mitgeteilt, dass er mir ab sofort den großen Sachbezug vom Gehalt abziehen müsse, was mein Nettogehalt um ca 200,- verringern würde.
2 Aspekte würden mich nun Interessieren:
1.) Inwieweit bin ich dem Finanzamt gegenüber haftbar, wenn mein Arbeitgeber den Sachbezug nicht korrekt verrechnet. Ich habe meine Lohnabrechung nie dahingehend konrolliert, da das Nettogehalt ja immer gestimmt hat.
2.) Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eine Lohnkürzung. Denn bei der Einstellung wurde das Nettogehalt + Firmenauto vereinbart. Kann die Fa. dies einfach so tun?
Ich freue mich auf Eure Einschätzungen.
LG Karl
ich arbeite im Metallgewerbe seit 2,5 Jahren im Außendienst bei einer Fa. in Wien. Angemeldet bin ich als Arbeiter.
Bei meiner Einstellung wurde ein Nettogehalt + Firmenwagen vereinbart.
Hierzu gab es eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in der es wörtlich heißt: " Gehalt 2000,- Netto + Firmenauto"
Bei dem Auto handelt es sich um einen Transporter, der privat eigentlich nicht nutzbar ist.
Es fallen also privat lediglich die Fahrten zur Firma/Kunden und nach Hause an. Privat nutze ich meinen privat PKW.
Nun ist mein Arbeitgeber an mich herangetreten und hat mir mitgeteilt, dass er mir ab sofort den großen Sachbezug vom Gehalt abziehen müsse, was mein Nettogehalt um ca 200,- verringern würde.
2 Aspekte würden mich nun Interessieren:
1.) Inwieweit bin ich dem Finanzamt gegenüber haftbar, wenn mein Arbeitgeber den Sachbezug nicht korrekt verrechnet. Ich habe meine Lohnabrechung nie dahingehend konrolliert, da das Nettogehalt ja immer gestimmt hat.
2.) Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eine Lohnkürzung. Denn bei der Einstellung wurde das Nettogehalt + Firmenauto vereinbart. Kann die Fa. dies einfach so tun?
Ich freue mich auf Eure Einschätzungen.
LG Karl