Vertragsbediensteter Schulung/Kurs

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Ast88
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Vertragsbediensteter Schulung/Kurs

Beitrag von Ast88 » 04.11.2019, 15:48

Ich bin seit ca. 1 Monat bei einer Salzburger Gemeinde als Vertragsbediensteter Vollzeit also 40 Wochenstunden angestellt.
Damit ich danach die Tätigkeit ausführen kann muss ich von der Gemeinde verschiedene Kurse und Prüfungen besuchen. ( Dies ist bei dieser Tätigkeit normal da diese Ausbildung nur Mitarbeiter einer Gemeinde benötigen bzw brauchen).
Bevor ich zum arbeiten anfing klärte ich noch ab, ob die Überstunden eh mit 1:1,5 abgegolten werden. Dies wurde mir bestätigt.
Nun wird mir aber mitgeteilt das die Mehrstunden für den Kurs inkl. An und Abfahrtszeit nur 1:1 abgegolten werden, da dies keine Überstunden sind sondern der Kurs "mich selbst" bzw eine Schulung die mir behilflich ist betrifft.( kann es leider nicht besser erklären, ich hoffe ihr versteht was ich meine)
Hab mir auch das Vertragsbediensteten Gesetz durchgelesen mit Paragraf 30, aber auch hier findet man nur das es mit 1:1,5 abgegolten wird.
Vielleicht könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen.
Vielen dank schonmal und verzeiht wenn ich etwas nicht deutlich genug formuliert habe.
Zuletzt geändert von Ast88 am 06.11.2019, 07:25, insgesamt 2-mal geändert.



FHoll
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Re: Vertragsbediensteter Schulung/Kurs

Beitrag von FHoll » 05.11.2019, 13:38

Wenn es sich um 'freiwillige' Kurse handelt, könnten Sie dafür zwar von der Arbeit freigestellt werden, aber niemals Überstunden erhalten. Generell sind Schulungen ein heikles Thema, das immer genau besprochen werden sollte. Denn auch Kurse, welche Sie besuchen, um die Qualifikation für einen Beruf zu erhalten, müssen vom Arbeitgeber nicht immer angeordnet werden - vielmehr machen Sie die Kurse freiwillig, um ihm keinen Grund zu geben, Sie zu entlassen. Klingt dämlich? Ist es auch, und genau deshalb ein Streitfall. Ich kann mir aber vorstellen, dass es das ist, was mit "Ist für Sie selbst" gemeint ist.

Mit anderen Worten: Es ist durchaus möglich, dass Überstunden zwar 1:1,5 abgegolten werden (1:5 glaube ich nicht), aber durch Schulungen keine Überstunden entstehen können. Was wäre, wenn Sie einen Kurs nicht besuchen würden? Würde man Sie rausschmeißen, weil Sie der Anweisung, den Kurs zu besuchen, nicht Folge geleistet haben, oder würde man Sie kündigen, weil Sie nicht für Ihren Job qualifiziert sind?

[Wohlgemerkt: Das Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz kenne ich nicht, es kann also auch was ganz anderes dahinterstecken]

Ast88
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Re: Vertragsbediensteter Schulung/Kurs

Beitrag von Ast88 » 06.11.2019, 07:25

Dankeschön FHoll

ich meinte natürlich 1:1,5
und es sind vom Betrieb angeordnete Kurse, die eigentlich schon im Vorhinein besprochen wurden. aber trotzdem dankeschön nun habe ich es geklärt.

elloco2020
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Re: Vertragsbediensteter Schulung/Kurs

Beitrag von elloco2020 » 19.01.2020, 16:35

Welche Kurse empfehlen Sie?

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