Betriebsübergang (§ 3 AVRAG (1))

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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FHoll
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Betriebsübergang (§ 3 AVRAG (1))

Beitrag von FHoll » 04.11.2019, 13:15

(1) Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Bei einem Unternehmen (juristische Person) war bisher die Rede davon, es würde komplett aufgekauft werden. Dann würde sich für das Personal erstmal nichts ändern.
Nun ist durchgeklungen, es sollen lediglich Maschinen verkauft werden, sowie die zu diesen Maschinen gehörenden Vereinbarungen mit Dritten (Verleihung an Dritte, Genehmigungen zur Betreibung der Maschinen an ihren Standorten etc.).
Der Betriebsstandort (Mietgebäude), die Firma, das Lager etc. werden demnach nicht übernommen. Es ist aber klar, dass der Betrieb so nicht fortgeführt werden kann. (vgl. ein Taxiunternehmen, das den Fuhrpark verkauft)

Das Personal ist nun verunsichert, ob es sich dabei überhaupt um einen Betriebsübergang handelt, und falls ja, für welche Posten dieser gelten würde (zB. nur Servicekräfte für diese Maschinen, nicht aber die Bürokraft, die damit nichts zu tun hätte).

Da das ganze Seitens des Unternehmens noch geheim gehalten wird, können leider keine Details erfragt werden.



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