Fristlose Entlassung (schuldhaft)
Verfasst: 04.10.2019, 14:12
Hallo zusammen, kann mir evtl. jemand in meineraktuellen Situation einen Rat geben, was nun Fakt ist??
Folgende Situation:
War Angestellter, kein Arbeiter. Wurd eper 12.9. fristlos entlassen.
Entlassungsschreiben sogort, keine Papiere. Als ich per 30.09. die Anwältin des Unternehmens kontaktierte, kam ein Teil der Papiere.
Deckblatt: Ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass aufgrund der begangenen Straftat ein Teil als Wiedergutmachung einbehalten wird. Keine Info, wieviel, wann wird was ausgezahlt-keine Lohnabrechnung.
In Arbeitsbescheinigung vermerkt, dass bis incl. 28.9 € 3134 abgerechnet wurden. Keine weitere Info.
Abmeldung bei Krankenkasse per 12.9.
Urlaubsersatzleistung bis 28.9.
Im Dienstvertrag steht eine Konvemtionalstrafe eines halben Bruttolohnes bei schuldhafter Entlassung
AK habe ich bereits besucht - nicht wirklich schlauer geworden.
Dringende Fragen wären:
Kann/ darf der Arbeitgeber alles einbehalten?
Was kann ich tun, damit ich hier Infos bekomme? Betrieb kontaktiert, jedoch keine Info!
Anwältin des Betriebes gab mir zu verstehen, dass mir gar nix zustände???
Soweit im Netz und in diversen Telefonaten herausgefunden, dürfte der Betrieb nicht unter das Existenzminimum gehen beim Einbehalt??
Kann mir wirklich der Betrieb alles einbehalten? Und wenn nein, wie hoch wäre bei o.a Bruttosumme von € 3134 das was der Betrieb auszahlen müsste?
Weiss, das snd einige Frage, aber aus der Situation raus leider wichtig....
Vielen Dank im voraus für Infos.
Markus H
Folgende Situation:
War Angestellter, kein Arbeiter. Wurd eper 12.9. fristlos entlassen.
Entlassungsschreiben sogort, keine Papiere. Als ich per 30.09. die Anwältin des Unternehmens kontaktierte, kam ein Teil der Papiere.
Deckblatt: Ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass aufgrund der begangenen Straftat ein Teil als Wiedergutmachung einbehalten wird. Keine Info, wieviel, wann wird was ausgezahlt-keine Lohnabrechnung.
In Arbeitsbescheinigung vermerkt, dass bis incl. 28.9 € 3134 abgerechnet wurden. Keine weitere Info.
Abmeldung bei Krankenkasse per 12.9.
Urlaubsersatzleistung bis 28.9.
Im Dienstvertrag steht eine Konvemtionalstrafe eines halben Bruttolohnes bei schuldhafter Entlassung
AK habe ich bereits besucht - nicht wirklich schlauer geworden.
Dringende Fragen wären:
Kann/ darf der Arbeitgeber alles einbehalten?
Was kann ich tun, damit ich hier Infos bekomme? Betrieb kontaktiert, jedoch keine Info!
Anwältin des Betriebes gab mir zu verstehen, dass mir gar nix zustände???
Soweit im Netz und in diversen Telefonaten herausgefunden, dürfte der Betrieb nicht unter das Existenzminimum gehen beim Einbehalt??
Kann mir wirklich der Betrieb alles einbehalten? Und wenn nein, wie hoch wäre bei o.a Bruttosumme von € 3134 das was der Betrieb auszahlen müsste?
Weiss, das snd einige Frage, aber aus der Situation raus leider wichtig....
Vielen Dank im voraus für Infos.
Markus H