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Fristlose Entlassung (schuldhaft)

Verfasst: 04.10.2019, 14:12
von lagermaxl70
Hallo zusammen, kann mir evtl. jemand in meineraktuellen Situation einen Rat geben, was nun Fakt ist??

Folgende Situation:

War Angestellter, kein Arbeiter. Wurd eper 12.9. fristlos entlassen.
Entlassungsschreiben sogort, keine Papiere. Als ich per 30.09. die Anwältin des Unternehmens kontaktierte, kam ein Teil der Papiere.
Deckblatt: Ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass aufgrund der begangenen Straftat ein Teil als Wiedergutmachung einbehalten wird. Keine Info, wieviel, wann wird was ausgezahlt-keine Lohnabrechnung.
In Arbeitsbescheinigung vermerkt, dass bis incl. 28.9 € 3134 abgerechnet wurden. Keine weitere Info.
Abmeldung bei Krankenkasse per 12.9.
Urlaubsersatzleistung bis 28.9.

Im Dienstvertrag steht eine Konvemtionalstrafe eines halben Bruttolohnes bei schuldhafter Entlassung

AK habe ich bereits besucht - nicht wirklich schlauer geworden.

Dringende Fragen wären:

Kann/ darf der Arbeitgeber alles einbehalten?
Was kann ich tun, damit ich hier Infos bekomme? Betrieb kontaktiert, jedoch keine Info!
Anwältin des Betriebes gab mir zu verstehen, dass mir gar nix zustände???

Soweit im Netz und in diversen Telefonaten herausgefunden, dürfte der Betrieb nicht unter das Existenzminimum gehen beim Einbehalt??
Kann mir wirklich der Betrieb alles einbehalten? Und wenn nein, wie hoch wäre bei o.a Bruttosumme von € 3134 das was der Betrieb auszahlen müsste?

Weiss, das snd einige Frage, aber aus der Situation raus leider wichtig....

Vielen Dank im voraus für Infos.
Markus H

Re: Fristlose Entlassung (schuldhaft)

Verfasst: 05.10.2019, 14:48
von SK
Einbehalte dürfen grundsätzlich nur bis zum Existenzminimum erfolgen.

War die Entlassung gerechtfertigt? Was wird Ihnen vorgeworfen?

Re: Fristlose Entlassung (schuldhaft)

Verfasst: 05.10.2019, 19:51
von lagermaxl70
Hallo, Entlassung war leider gerechtfertigt... so leid es mirr selbst tut.
Ging um Diebstahl.
Stehe auch dazu, dass ich Fehler gemacht habe. Habe auch gleich gesagt, den Schaden gutmachen zu wollen, brauche dazu aber die Möglichkeit.

Re: Fristlose Entlassung (schuldhaft)

Verfasst: 06.10.2019, 11:37
von lagermaxl70
Servus nochmals,

kann mir jemand evtl. auch einen Hinweis geben, wie hoch das Existenzminimum ist, wenn ich bisher Alleinverdiener war,meine Frau keine Arbeit und auch keinen Anspruch beim AMS hat?

Habe zwar unzählige Hinweise gefunden, aber es nicht wirklich kapiert!

Vielen Dank im voaus

Markus

Re: Fristlose Entlassung (schuldhaft)

Verfasst: 07.10.2019, 16:43
von SK
Bei Vorsatz kann auch unter das Existenzminimum einbehalten werden.

Mit lediglich rudimentären Angaben, kann jedoch keine verlässliche Antwort gegeben werden.

Sie haben Anspruch auf eine Abrechnung, hier muss der AG den Einbehalt aufschlüsseln. Die Exe-Minimumstabellen einfach googlen, bei Anspruch auf Sonderzahlungen gilt für Sie die Tabelle "am".