Gemeindearbeiter Nachtschichtzulage

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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shanks3042
Beiträge: 1
Registriert: 02.10.2019, 17:08

Gemeindearbeiter Nachtschichtzulage

Beitrag von shanks3042 » 02.10.2019, 17:15

Hallo,

ich habe schon versucht mit Hilfe von Suchmaschinen etwas zu finden, leider erfolgslos.

(Hier stand Mist)

Ich hoffe uns kann hier jemand weiter helfen.
Vielen Dank im voraus!
Zuletzt geändert von shanks3042 am 28.02.2020, 01:02, insgesamt 1-mal geändert.



schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Gemeindearbeiter Nachtschichtzulage

Beitrag von schanzenpeter » 02.10.2019, 20:21

Laut WKO:
Nachtarbeitnehmer
Nachtarbeitnehmer sind jene Arbeitnehmer, die

regelmäßig oder, sofern der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht,
1) in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr
2) während der Nacht (zwischen 22.00 und 5.00 Uhr) mindestens drei Stunden arbeiten.
Ich fürchte, da nur 2 Stunden während der Zeit zwischen 22:00 und 5:00 gearbeitet wird, keine Nachtarbeit vorliegt.

JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Gemeindearbeiter Nachtschichtzulage

Beitrag von JohnHannibalSmith » 02.10.2019, 20:24

Hallo,

ist sie direkt bei der Gemeinde beschäftigt (oder einer Gemeindenahen GmbH oÄ)?

Wäre auch hilfreich, das Bundesland zu kennen. Auf Gemeindebedienstete selbst kommt nämlich das jeweilige Vertragsbedienstetengesetz zur Anwendung, dort sind auch die Zuschläge geregelt.

@schanzenpeter
Die Nachtzulagen haben nicht unbedingt was mit den Nachtarbeitern zu tun.

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Gemeindearbeiter Nachtschichtzulage

Beitrag von isidoro » 02.10.2019, 20:55

Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob ein Arbeitsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. (Vertragsbedienstete, Beamter oder Aushilfe). Es gibt 9 Bundesländer und jedes Bundesland hat für die Gemeindebediensteten eine eigene Regelung (Gemeindebedienstetengesetz). Diese Gesetze waren bis zum EU-Beitritt v. Österreich mit sozialen Rechten für Gemeindebedienstete eher schwach ausgestattet. Diese Gesetze haben derzeit auch noch nicht den Standard von der Privatwirtschaft. Es kann daher nur empfohlen werden, dieses Problem mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in der jeweiligen Landeshauptstadt abzuklären.

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