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Kein Krankengeld und Urlaubsgeld bei Vollzeit am Bau?

Verfasst: 09.09.2019, 07:56
von Andy_an
Hallo, mein Mann arbeitet für eine Baufirma, die ihn Vollzeit eingestellt hat, das hat mir die WGGK auch schon bestätigt. Er ist auch krankenversichert und bezahlt seine Sozialversicherungsbeiträge. Es wurde ihm aber gesagt, dass er nur die Stunden ausbezahlt bekommt, die er gearbeitet hat, (9 Euro netto pro stunde) wenn ihm die Firma frei gibt, zb zwischen Feiertag und Wochenende, wird der Tag einfach nicht bezahlt, wenn er krank ist, brauchen sie auch keine Krankenbestätigung, weil das nicht bezahlt wird und er kann sich zwar Urlaub nehmen, aber auch nicht bezahlt. Er bekommt auch kein 13. und 14. Gehalt. Sein Arbeitgeber meinte, es wäre normal, bei vielen Baufirmen ist das so geregelt.
Mir kommt das nun alles ein bisschen so vor, als würden sie ihn ausnutzen. Wir sind noch ein junges Paar mit wenig Erfahrungen und er ist Ausländer, der noch nicht so gut die Sprache beherrscht.
Ist so etwas wirklich normal, das höre ich zum ersten Mal...
Danke für Hilfestellungen und Antworten.

Re: Kein Krankengeld und Urlaubsgeld bei Vollzeit am Bau?

Verfasst: 09.09.2019, 12:22
von FHoll
Ihrer Schilderung zu Folge handelt es sich um einen "Freien Dienstvertrag".

Gedacht sind freie Dienstverträge für Menschen, die nicht wirklich selbstständig sind, aber mehrere Arbeitgeber haben. Zb. ein Buchhalter, der in einem größeren Betrieb fix angestellt wäre, könnte als Freier Dienstnehmer bei mehreren Kleinbetrieben die Buchhaltung machen.


Wenn Ihr Mann tatsächlich einen freien Dienstvertrag hätte, und das auch Ordnungsgemäß von der Baufirma praktiziert werden würde, hätte das auch Vorteile. Er wäre beispielsweise nicht Weisungsgebunden und dürfte nicht kontrolliert werden, außerdem kann er sich jederzeit von jemand anderen vertreten lassen (dh. wenn er zB. einen arbeitslosen Bruder hat, der auch am Bau arbeiten könnte, und Ihr Mann wird krank, kann einfach sein Bruder zu den gleichen Konditionen weiterarbeiten...)

Wahrscheinlicher ist aber, dass er ausgenutzt wird, und einen besseren Job finden könnte. Sinnvollerweise kann er aber einen neuen Job suchen und erst, wenn er was hat, den alten einfach aufhören ;)

Re: Kein Krankengeld und Urlaubsgeld bei Vollzeit am Bau?

Verfasst: 09.09.2019, 13:42
von JohnHannibalSmith
Ein freier DV im Baugewerbe (bei „normalen“ Arbeitern) ist mE keinesfalls möglich. Das ergibt sich schon allein aus der Tätigkeit (Fertigstellungsfristen, ...). Weiters glaube ich nicht, dass der Mann einfach sagen kann „heit freuts mich nicht, ich bleib daheim“. Ist mE ein klarer Fall von Ausnutzen. Der DG spart sich hier das Weihnachtsgeld, die BUAK Zuschläge usw. würd ich noch einmal genauer hinterfragen.

Re: Kein Krankengeld und Urlaubsgeld bei Vollzeit am Bau?

Verfasst: 12.09.2019, 16:32
von bergfan
Bin der Meinung von JohnHannibalSmith. Ich glaube nicht, dass das so einfach durchgeht.

Wenn ihr Mann zu bestimmten Zeiten zu einem Dienstort kommen muss um dort die Arbeiten zu verrichten, muss man ihn anstellen und es steht im 13./14. Gehalt plus Urlaub und natürlich Krankenstand zu.

Ich habe selber Angestellte und kenne mich eigentlich aus. Kann mich natürlich auch irren.

Wenn man das einfordert, dass wird man oft gekündigt. Macht auch keinen Sinn. Würde daher einen neuen Job suchen und ab sofort

*) Arbeitsstunden dokumentieren
*) Krankenstände dokumentieren und schriftlich mitteilen (SMS)

Ist er Vollzeit angestellt dann sind das 40 Stunden. Gibt der Arbeitgeber den Tag zwischen Feiertag und WOE frei kann das nur bezahlter Urlaub sein oder es enstehen Unterstunden die der Unternehmer verantworten muss.

Bei guter Dokumentation kann ihr Mann dann einiges Nachfordern.

Ich bin kein Freund von unkorrekten Arbeitsverhältnissen. Es ist eine Ausnützung der Arbeitskraft und ein frecher Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen die korrekt vorgehen.

Eine Möglichkeit für eine Baufirma für einen freien Dienstvertrag wäre einen Architekten für die Erstellung eines Planes zu beauftragen. Der ARchitekt kann ihn zu Hause machen wann immer er will.