Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

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GeraltDieSocke
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Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

Beitrag von GeraltDieSocke » 02.09.2019, 22:21

Hallo Leute,

ich kenn mich leider mit dem Gesetzt so gar nicht aus und hab mich daher mal hier angemeldet.
Ich bin schon seit längerem am überlegen ob ich mich selbständig mache.

Ich kann unter anderem Programmieren und bin gelernter IT-Techniker.

Jetzt hätte ich die Idee das ich ne Website erstelle wo Kunden eine Ticketnummer eröffnen und ich die in die Queue bekomme und dann die PC Probleme remote only löse.

Würde ich dafür schon eine Genehmigung oder ähnliches brauchen? Was wird dafür genau gebraucht? Zählt das schon als normales Unternehmen?

Danke + LG,
Geralt



FHoll
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Re: Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

Beitrag von FHoll » 03.09.2019, 11:24

Ich gehe mal davon aus, Sie möchten dafür bezahlt werden. Eine wiederkehrende Tätigkeit zum Zweck des monetären Verdienstes macht Sie zum Unternehmer, dh. eine Meldung beim Finanzamt bleibt nicht aus.

Es gibt freie Gewerbe, reglementierte Gewerbe und freie Berufe - und je nachdem unterschiedliche Voraussetzungen. Um ein Gewerbe auszuüben muss man dieses anmelden, für reglementierte Gewerbe benötigt man einen Befähigungsnachweis - zB. im Falle eines Handwerkes die Meisterprüfung.
Meines Wissensstandes sind IT-Dienstleistungen ein freies Gewerbe, dh. Solange Sie 18 Jahre alt sind, nicht besachwaltet werden, EU-Bürger oder vergleichbares sind und keine Vorstrafen oÄ haben können Sie Ihr Gewerbe anmelden und es sofort ausüben.
(Einen "Gewerbeschein", der erst ausgestellt werden muss, gibt es nicht mehr)


Das mal nur so grob, also es ist wirklich nicht schwer, ein eigenes Unternehmen zu gründen und der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit legal nachzugehen. Ich sage mal, es ist nicht schwerer, als die Website aufzusetzen ;)
Ich rate Ihnen jedoch dringend, dass Sie sich nicht nur zur Unternehmensgründung beraten zu lassen (einfach mal bei AMS oder WKO nachfragen, da gibts viele Informationen auch gratis) sondern auch Datenschutzrechte genauestens zu studieren, denn sobald Sie Zugriff auf einen fremden Rechner haben kann da einiges schief gehen.

Im Rahmen des Befähigungsnachweises für reglementierte Gewerbe werden mehrere Module benötigt, darunter auch eines zur Betriebsführung mit Gewerberecht, Buchhaltung, Management etc. - Ich kann jedem Neuunternehmer nur wärmstens empfehlen, dieses Modul freiwillig zu machen, sofern es nicht nur ein Nebenerwerb bleiben soll. Man braucht zwar keinen Wisch, dass man dort war, aber das, was man dort lernt, sollte eigentlich jeder Unternehmer wissen (Vor allem die, die noch zu klein sind, um andere dafür zu bezahlen, dass sie es wissen)

GeraltDieSocke
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Re: Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

Beitrag von GeraltDieSocke » 03.09.2019, 14:28

Vielen vielen dank für deine Antwort @FHoll

Ja ganz genau IT ist ein freies Gewerbe. Mich verwirren nur diese unterschiedlichen Formen.

Bspw. was ist jetzt genau ein Freelancer, die brauchen doch auch keine Finanz Anmeldung oder?
Es geht mir jetzt nicht darum unbedingt dies alles zu vermeiden, aber nur damit ich mal so ein bisschen nen Plan habe davon.

Letztens hörte ich noch einen Begriff und zwar "Jungunternehmer".

Daher falls man sich selbständig machen will, erst mal alles vorbereiten, Website aufsetzen, Marketing planen etc. und dann gehe ich zur WKO, oder soll ich das alles vorher machen und dann erst mit den Vorbereitungen beginnen?

Wenn ich neben diesem Job 20h in meiner jetzigen Firma angestellt sein möchte, muss ich das der Firma melden, korrekt?

FHoll
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Re: Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

Beitrag von FHoll » 04.09.2019, 09:17

GeraltDieSocke hat geschrieben:
03.09.2019, 14:28
Bspw. was ist jetzt genau ein Freelancer, die brauchen doch auch keine Finanz Anmeldung oder?
Das sind Freiberufler. Auch diese benötigen eine Finanzanmeldung, aber sie müssen kein Gewerbe anmelden, wenn sie Leistungen persönlich erbringen. Dh. wenn Sie ein Gewerbe anmelden und zB. auf Grund einer Krankheit ihre Queue nicht abarbeiten können, dürften Sie einen Dritten dafür bezahlen, dass er es an Ihrer Stelle erledigt. Ein Freiberufler kann das nicht.
GeraltDieSocke hat geschrieben:
03.09.2019, 14:28
Letztens hörte ich noch einen Begriff und zwar "Jungunternehmer".
Nichts anderes als jemand, der noch nicht lange ein eigenes Unternehmen hat

GeraltDieSocke hat geschrieben:
03.09.2019, 14:28
Daher falls man sich selbständig machen will, erst mal alles vorbereiten, Website aufsetzen, Marketing planen etc. und dann gehe ich zur WKO, oder soll ich das alles vorher machen und dann erst mit den Vorbereitungen beginnen?
Das ist Ihnen überlassen, wie Sie es lieber haben. Ich persönlich plane lieber vorher.
GeraltDieSocke hat geschrieben:
03.09.2019, 14:28
Wenn ich neben diesem Job 20h in meiner jetzigen Firma angestellt sein möchte, muss ich das der Firma melden, korrekt?
Das ist abhängig vom Vertrag und der Sparte, je nachdem benötigen Sie eine Erlaubnis Ihres Arbeitgebers oder er muss nichts davon erfahren.

GeraltDieSocke
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Re: Website wo Kunden Störungen eröffnen können im lokalen Ort - zählt als Unternehmen?

Beitrag von GeraltDieSocke » 17.09.2019, 16:21

@FHoll

Danke nochmals für deine Antworten :)

Leider hat sich das Thema bereits erledigt, da meine Firma es nicht erlaubt im IT Zweig sich selbständig zu machen (in anderen Zweigen sehr Wohl).

LG

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