ich bin seit 9 Jahren im selben Unternehmen.
In meinem ursprünglichen Dienstvertrag gibt es folgende Bestimmung:
> AG Kündigung: nach dieser Bestimmung wäre der nächste Zeitpunkt der 31.9, korrekt?Nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses kann dasselbe zufolge Kündigung durch den Arbeitgeber nur mit Ablauf jedes Kalendervierteljahres (31.3, 30.6, 31.9, 31.12) enden. (plus Verweis auf den Abschnitt 17 im Handels KV)
Vor drei Jahren wurde mein Dienstvertrag im Punkt der Arbeitnehmerkündigung angepasst:
> AN Kündigung: der nächste Zeitpunkt wäre hier der 30.11, oder?Das DV kann vom Arbeitnehmer unter vorheriger Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf jeden Monats gekündigt werden. (ebenfalls der Verweis auf den Abschnitt 17 KV)
Ist hier der AG besser gestellt? Welche Bestimmung gilt in welchem Fall?
Danke!!