Kündigung durch Arbeitgeber

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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sappy
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Kündigung durch Arbeitgeber

Beitrag von sappy » 21.08.2019, 19:24

Hallo,

ich bin seit 9 Jahren im selben Unternehmen.

In meinem ursprünglichen Dienstvertrag gibt es folgende Bestimmung:
Nach fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses kann dasselbe zufolge Kündigung durch den Arbeitgeber nur mit Ablauf jedes Kalendervierteljahres (31.3, 30.6, 31.9, 31.12) enden. (plus Verweis auf den Abschnitt 17 im Handels KV)
> AG Kündigung: nach dieser Bestimmung wäre der nächste Zeitpunkt der 31.9, korrekt?

Vor drei Jahren wurde mein Dienstvertrag im Punkt der Arbeitnehmerkündigung angepasst:
Das DV kann vom Arbeitnehmer unter vorheriger Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf jeden Monats gekündigt werden. (ebenfalls der Verweis auf den Abschnitt 17 KV)
> AN Kündigung: der nächste Zeitpunkt wäre hier der 30.11, oder?

Ist hier der AG besser gestellt? Welche Bestimmung gilt in welchem Fall?

Danke!!



Andreas Hofer4
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Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Kündigung durch Arbeitgeber

Beitrag von Andreas Hofer4 » 22.08.2019, 09:26

ich gehe davon aus, dass sie Angestellter sind und dem HandelsKV unterliegen.

Sie haben in ihren Angaben übersehen, dass auch der AG eine Kündigungsfrist einzuhalten hat, die in ihrem Fall auch drei Monate beträgt. Der Arbeitgeber hat den Nachteil, dass er nur 4 Kündigungstermine (Quartalsende) zur Verfügung hat, während der Angestellte zum Ende eines jeden Kalendermonats ausscheiden kann.
Würde der AG sie heute kündigen, wäre ihr letzter Arbeitstag der 31.12.

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Kündigung durch Arbeitgeber

Beitrag von SK » 30.08.2019, 11:22

Vorausgesetzt Sie (bzw. Ihr Dienstgeber) unterliegen dem HandelsKV und Sie sind bereits seit mehr als 5 Jahren beim selben Dienstgeber beschäftigt, kann der Dienstgeber nur zum Quartalsende aufkündigen (HandelsKV Punkt J.1). Eine andere, für sie ungünstigere Bestimmung, im Dienstvertrag ist nichtig.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sofern sie länger als 5 Jahre aber nicht länger als 15 Jahre im selben Betrieb gearbeitet haben.

Die früheste Möglichkeit Sie zu kündigen, ist daher der 31.12.2019.

MfG RA Sebastian Kinberger

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