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Kurzfristige Absage des Auftrages

Verfasst: 27.06.2019, 11:42
von mani191@gmail.com
Hallo! Ich habe folgende Frage:
Ich arbeite als Berater und auf Basis des freien Dienstnehmers bei einer Beratungsstelle in Graz. Es passiert ganz oft bei uns, dass die Klienten zu Ihren Terminen nicht erscheinen oder diese sehr kurzfristig absagen. Das führt dazu, dass ich fast für jeden dritten Auftrag, einen kurzfristigen Anruf von meinem Auftraggeber bekomme und abbestellt werde. Das passiert oft nur einige Minuten vor dem geplanten Termin.
Ich möchte wissen, ob das Arbeitsrecht konform ist. Der Arbeitnehmer meint, er kriege die abgesagten Stunden nicht bezahlt und könne daher die ausgefallenen Stunden nicht entlohnen. Er würde mich nicht weiterbeschäftigen, wenn ich mit diese Kondition nicht einverstanden bin.
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe!