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Fristenungleichheit Arbeitsvertrag

Verfasst: 16.06.2019, 20:00
von sabs14
Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag vor mir liegen. Darin steht 1 Monat Probezeit, dann 2 Monate befristetes Arbeitsverhältnis.
Im Vertrag wird dem AG zudem ein Kündigungsrecht am 15. und Monatsletzten eingeräumt mit der gesetzl. Kündigungsfrist. Dem AN wird im Vertrag keine weitere Kündigungsmöglichkeit in der Befristung eingeräumt.
Ist so etwas rechtens?

Danke.

Re: Fristenungleichheit Arbeitsvertrag

Verfasst: 17.06.2019, 12:02
von Eric
In der Probezeit kann generell immer gekündigt werden. Die vorzeitige Kündigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist nicht vorgesehen, kann aber vom AG genehmigt und im Vertrag vermerkt werden.
DH es ist rechtens, vielleicht kannst du aber etwas anderes mit ihm ausmachen.