Fristenungleichheit Arbeitsvertrag
Verfasst: 16.06.2019, 20:00
Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag vor mir liegen. Darin steht 1 Monat Probezeit, dann 2 Monate befristetes Arbeitsverhältnis.
Im Vertrag wird dem AG zudem ein Kündigungsrecht am 15. und Monatsletzten eingeräumt mit der gesetzl. Kündigungsfrist. Dem AN wird im Vertrag keine weitere Kündigungsmöglichkeit in der Befristung eingeräumt.
Ist so etwas rechtens?
Danke.
Im Vertrag wird dem AG zudem ein Kündigungsrecht am 15. und Monatsletzten eingeräumt mit der gesetzl. Kündigungsfrist. Dem AN wird im Vertrag keine weitere Kündigungsmöglichkeit in der Befristung eingeräumt.
Ist so etwas rechtens?
Danke.