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Krankenstand Dienstrad

Verfasst: 05.06.2019, 23:59
von chucky
Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei diesen Thema weiterhelfen.

Und zwar wäre die Situation der Mitarbeiter hat ein Dienstrad von 4 Tage arbeiten 2 Tage frei.
Demnach hätte er Dienst: MO,DO,FR,SA,SO, wird allerdings am Montag krank und meldet sich ab Donnerstag wieder gesund.
Darf er dann diese 4 Dienste noch machen?

LG Chucky

Re: Krankenstand Dienstrad

Verfasst: 06.06.2019, 12:19
von FHoll
Da der Dienstnehmer am Donnerstag nicht mehr im Krankenstand ist, darf er jedenfalls arbeiten. Er dürfte auch arbeiten, wenn er es laut Dienstrad gar nicht müsste, sofern Dienstgeber und Dienstnehmer einverstanden sind.

Etwas komplizierter ist die Entlohnung. Wenn Sie ein 6tägiges Dienstrad haben, wird der Dienstnehmer wahrscheinlich für jeden Wochentag gleichermaßen gemeldet sein, zB. 7x5,5h

Wenn ein "Normalangestellter" am Wochenende krank wird, ist das egal, weil er da ja sowieso nicht arbeiten würde - er ist ja nur für 5 Tage gemeldet, Montag bis Freitag. Auch Feiertage, die aufs Wochenende fallen, verpasst er. Dafür ist aber jeder Tag tatsächlich 8 Stunden wert, und nicht weniger. Wenn also Montag ein Feiertag ist, dann zählt es 8h für ihn.

Bei Ihnen hingegen zählt alles an Tagen, an denen laut Dienstrad nicht gearbeitet werden würde - 2 Tage Krankenstand hier also als 11h Arbeit. Dafür entfällt aber ein Feiertag, an dem sonst gearbeitet werden würde, nicht einfach, sondern zählt eben auch als 5,5h Arbeit. Da laut Dienstrad an dem Tag 8h gearbeitet worden wäre, müssen also immer noch 2,5h im Rest der Woche reingeholt werden, etc.

Naja, gibt nicht umsonst Lohnverrechner. Das Ganze hier ist jetzt nicht als allgemeingültige Anleitung zu verstehen, sondern soll nur darlegen, dass die Sache komplizierter sein kann, als man womöglich denkt, und obwohl der Mitarbeiter am Donnerstag arbeiten DARF ist es, um keine Überstunden auszahlen zu müssen, womöglich besser, wenn er es nicht macht.

Re: Krankenstand Dienstrad

Verfasst: 06.06.2019, 15:29
von chucky
FHoll hat geschrieben:
06.06.2019, 12:19
Da der Dienstnehmer am Donnerstag nicht mehr im Krankenstand ist, darf er jedenfalls arbeiten. Er dürfte auch arbeiten, wenn er es laut Dienstrad gar nicht müsste, sofern Dienstgeber und Dienstnehmer einverstanden sind.

Etwas komplizierter ist die Entlohnung. Wenn Sie ein 6tägiges Dienstrad haben, wird der Dienstnehmer wahrscheinlich für jeden Wochentag gleichermaßen gemeldet sein, zB. 7x5,5h

Wenn ein "Normalangestellter" am Wochenende krank wird, ist das egal, weil er da ja sowieso nicht arbeiten würde - er ist ja nur für 5 Tage gemeldet, Montag bis Freitag. Auch Feiertage, die aufs Wochenende fallen, verpasst er. Dafür ist aber jeder Tag tatsächlich 8 Stunden wert, und nicht weniger. Wenn also Montag ein Feiertag ist, dann zählt es 8h für ihn.

Bei Ihnen hingegen zählt alles an Tagen, an denen laut Dienstrad nicht gearbeitet werden würde - 2 Tage Krankenstand hier also als 11h Arbeit. Dafür entfällt aber ein Feiertag, an dem sonst gearbeitet werden würde, nicht einfach, sondern zählt eben auch als 5,5h Arbeit. Da laut Dienstrad an dem Tag 8h gearbeitet worden wäre, müssen also immer noch 2,5h im Rest der Woche reingeholt werden, etc.

Naja, gibt nicht umsonst Lohnverrechner. Das Ganze hier ist jetzt nicht als allgemeingültige Anleitung zu verstehen, sondern soll nur darlegen, dass die Sache komplizierter sein kann, als man womöglich denkt, und obwohl der Mitarbeiter am Donnerstag arbeiten DARF ist es, um keine Überstunden auszahlen zu müssen, womöglich besser, wenn er es nicht macht.
Ok danke.

Aber angenommen die mitarbeiter sind 40h zu 8h/5Tage gemeldet dann wär ja der krankenstand mit 8h pro tag zu berechnen und daraus würden sich dann 56 wochenstunden ergeben. Wäre das noch im erlaubten rahmen?
Und was wäre wenn er noch 5 überstunden machen würde? Wären dann ja 61 wochenstunden und daher nicht erlaubt. Oder?

Lg chucky

Re: Krankenstand Dienstrad

Verfasst: 07.06.2019, 08:11
von FHoll
Ich kann Ihnen das nicht beantworten, da meine Kenntnisse auch nur daher kommen, wie es unsere Lohnverrechnerin für unseren Betrieb erklärt hat.

Wenn 8h/5Tage gemeldet sind, müsste zwar ein Tag im Krankenstand 8h wert sein, aber nicht alle 7 Tage der Woche, sondern nur 5 davon. Ich war der Meinung, dass gemeldet werden müsste, welche Wochentage für einen Mitarbeiter Arbeitstage sind, kann aber sein, dass sich das nur auf Teilzeitkräfte bezieht.
Wenn Sie Einsicht haben: Schauen Sie einfach nach, ob die Feiertage letzten Monat (1. Mai, 30.Mai) bei den Mitarbeitern, die an den Tagen Dienst gehabt hätten, als 8h gewertet wurden, und bei denen, welche sowieso keinen Dienst gehabt hätten, als 0h. Wenn in Ihrem Unternehmen an Feiertagen gearbeitet wird, müssten Sie Krankenstände suchen. Funktioniert natürlich auch, wenn Sie der Dienstnehmer sind, mit Ihren eigenen Lohnzetteln/Stundenlisten der letzten Monate. (Der 30. Mai wäre ja zB. einer, der bei dem angegeben Dienstrad - wenn sich die Frage auf diese Woche bezieht - ohnehin frei gewesen wäre)