Eigene Arbeitskraft als Selbständiger im Metallergewerbe anbieten.

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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wurom
Beiträge: 1
Registriert: 27.05.2019, 08:44

Eigene Arbeitskraft als Selbständiger im Metallergewerbe anbieten.

Beitrag von wurom » 27.05.2019, 09:03

Hallo Forengemeinde!

Kurze Info zu meiner Person:
Name: Roman
Alter:41
2013 Lehrabschluss als Metallbautechniker und danach (bis 2018) 5 jahre Praxis in einem Metallbaubetrieb
2017 Ausbilderkurs nach §29g BAG
seit 2016 selbständig im Bereich Handel.

Nun würde ich gerne stundenweise und je nach Bedarf, selbständige Arbeiten für einen Metallbaubetrieb ausführen.
(Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich zu 99% um Hilfstätigkeiten und Vorbereitungsarbeiten in der Werkstatt)

Wie stehen hier die Chancen ein entsprechendes Gewerbe anzumelden?
Hat jemand Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation und kann Tips zur weiteren Vorgehensweise weitergeben?

mfg
Roman



Andreas Hofer4
Beiträge: 216
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Eigene Arbeitskraft als Selbständiger im Metallergewerbe anbieten.

Beitrag von Andreas Hofer4 » 28.05.2019, 17:25

Ich nehme an, dir geht es darum, dass du als selbständiger Unternehmer deine Arbeitskraft "verkaufen" willst, ohne dass dich dein Auftraggeber als Mitarbeiter bei der GKK anmelden muss. Das geht nicht, hier handelt es sich um ein verdecktes Dienstverhältnis. Selbst wenn du den schönsten Gewerbeschein für "Metalltechnik" angemeldet hättest, Hilfstätigkeiten sind Arbeitsleistungen und unterliegen dem ASVG. Personen, die solche Arbeitsleistungen erbringen sind bei der GKK anzumelden.

Salopp gesagt, als selbständiger Unternehmer musst du mit deinen eigenen Betriebsmitteln Werkvertragsleistungen erbringen, für die Du entsprechend haftest. Das ist bei Hilfstätigkeiten nicht der Fall.

Bei deinem beruflichen Lebenslauf könntest Du durchaus prüfen lassen, ob eine "individuelle Befähigung" für das Gewerbe "Metalltechnik" möglich ist. Ich würde es nicht ausschließen. Informiere Dich am besten bei der WKO.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Eigene Arbeitskraft als Selbständiger im Metallergewerbe anbieten.

Beitrag von FHoll » 31.05.2019, 11:03

Andreas Hofer4 hat geschrieben:
28.05.2019, 17:25
Salopp gesagt, als selbständiger Unternehmer musst du mit deinen eigenen Betriebsmitteln Werkvertragsleistungen erbringen, für die Du entsprechend haftest. Das ist bei Hilfstätigkeiten nicht der Fall.
Arbeiten auf Selbstständiger Basis muss nicht zwingend ein Werkvertrag sein, auch ein freier Dienstvertrag ist möglich. ZB. eine selbstständige Personalverrechnerin, die in mehreren Betrieben deren Betriebsmittel (PC) nutzt und nach Zeit bezahlt wird.

Welche Tätigkeit da genau durchgeführt wird ist im Prinzip irrelevant, Hilfstätigkeiten für Metallbaubetriebe sind also durchaus auch via freien Dienstvertrag möglich. Der Knackpunkt ist die Abhängigkeit, welche nicht gegeben sein darf. Es müssten also mehrere Betriebe sein, für die Sie stundenweise tätig werden, da Sie sonst von diesem einen Auftraggeber abhängig wären.


Wenn es sich um Hilfstätigkeiten und Vorbereitungsarbeiten handelt, welche keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, könnte es sich gar um "Tätigkeiten einfachster Art" handeln, so dass gar kein Gewerbe anzumelden wäre.


Also: Wenn Sie hier versuchen, bei einem bestimmten Betrieb stundenweise zu arbeiten, zB Ihrem früheren Arbeitgeber oder einem befreundeten Unternehmer, dann wird das so nicht klappen.
Wenn Sie ernsthaft als freier Dienstnehmer auftreten möchten und meinen, dass Sie Interessenten dafür finden, schließe ich mich dem Vorposter an -> Informieren bei der WKO.

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