Arbeitszeit im Außendienst
Verfasst: 19.03.2019, 13:45
Ich hoffe hier kann mir geholfen werden, da mir bis jetzt keiner eine richtige Antwort geben konnte wie auch das Internet nicht.
Zur Info, Außendienst wird spontan je nach Kundenwunsch, Vorlage vom Chef, interne Absprachen vereinbart.Sonst ist Büroarbeit an der Arbeitsstelle angesagt.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Situation 1:
Ich als Arbeitsnehmer fahre morgens von meinem Wohnort zur Arbeitstelle (Strecke 1). Von dort breche ich später zu einer Dienstreise zu einer Baustelle/Kunde auf (Strecke 2), fahre am selben Tag die Strecke zurück zur Arbeitstelle (noch einmal Strecke 2) und später am abend wieder nach Hause (nochmal Strecke 1).
In diesem Fall, ist die Zeit, bei der ich morgens an der Arbeitstelle angekommen bin, und abends an der ich die Arbeitsstelle verlasse meine Arbeitszeit. Strecke 2 kann ich wenn ich diese per privat PKW fahre mir als Kilometergeld (Strecke 2 *2) vom Arbeitgeber vergüten lassen. Strecke 1 wird über Pendlerpauschal und Pendlereuro abgegolten.
Situation 2:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, dass ich nach meinem Aufenthalt auf der Baustelle/Kunde nicht mehr zurück zur Arbeitstelle fahre sondern direkt nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?
Situation 3:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, nur das ich morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde fahre weil es näher als zur Arbeitsstelle ist oder es in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle. Und ich schließlich später wieder zur Arbeitsstelle fahre und dann nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?
Situation 4:
Nun der beste Fall. Ich fahre morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde und später von der Bautstelle/Kunde zum Wohnort zurück. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte hier das Kilometergeld berechnet werden?
Bis jetzt wurde mir immer die schwammige Antwort gegeben das ich es so rechnen soll als wenn ich zur Arbeitstelle fahren würde.D.h von meinem Wohnort zur Arbeitstelle sind es 40 km und ich brauche 40min. Wenn es zur Baustelle 50 km und ich 50min bis dorthin brauche, soll ich 2*10km als Kilometergeld angeben, und die Arbeitszeit so berechnen an der ich die Arbeitsstelle schneide also bei 40min somit habe ich eine Arbeitszeit von 10min.
Nur was ist in dem Fall in dem die Baustelle auf halbem Weg zur Arbeitsstelle liegt? Oder was passiert wenn die Baustelle in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle? Gilt da immer die 40km und die 40min als Richtwert, denn ich abziehen muss?
An was soll ich mich korrekterweise halten, bzw. an welche Paragraphen.
Ich freu mich über jede Antwort,Hinweise, Anregungen.
Zur Info, Außendienst wird spontan je nach Kundenwunsch, Vorlage vom Chef, interne Absprachen vereinbart.Sonst ist Büroarbeit an der Arbeitsstelle angesagt.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Situation 1:
Ich als Arbeitsnehmer fahre morgens von meinem Wohnort zur Arbeitstelle (Strecke 1). Von dort breche ich später zu einer Dienstreise zu einer Baustelle/Kunde auf (Strecke 2), fahre am selben Tag die Strecke zurück zur Arbeitstelle (noch einmal Strecke 2) und später am abend wieder nach Hause (nochmal Strecke 1).
In diesem Fall, ist die Zeit, bei der ich morgens an der Arbeitstelle angekommen bin, und abends an der ich die Arbeitsstelle verlasse meine Arbeitszeit. Strecke 2 kann ich wenn ich diese per privat PKW fahre mir als Kilometergeld (Strecke 2 *2) vom Arbeitgeber vergüten lassen. Strecke 1 wird über Pendlerpauschal und Pendlereuro abgegolten.
Situation 2:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, dass ich nach meinem Aufenthalt auf der Baustelle/Kunde nicht mehr zurück zur Arbeitstelle fahre sondern direkt nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?
Situation 3:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, nur das ich morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde fahre weil es näher als zur Arbeitsstelle ist oder es in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle. Und ich schließlich später wieder zur Arbeitsstelle fahre und dann nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?
Situation 4:
Nun der beste Fall. Ich fahre morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde und später von der Bautstelle/Kunde zum Wohnort zurück. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte hier das Kilometergeld berechnet werden?
Bis jetzt wurde mir immer die schwammige Antwort gegeben das ich es so rechnen soll als wenn ich zur Arbeitstelle fahren würde.D.h von meinem Wohnort zur Arbeitstelle sind es 40 km und ich brauche 40min. Wenn es zur Baustelle 50 km und ich 50min bis dorthin brauche, soll ich 2*10km als Kilometergeld angeben, und die Arbeitszeit so berechnen an der ich die Arbeitsstelle schneide also bei 40min somit habe ich eine Arbeitszeit von 10min.
Nur was ist in dem Fall in dem die Baustelle auf halbem Weg zur Arbeitsstelle liegt? Oder was passiert wenn die Baustelle in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle? Gilt da immer die 40km und die 40min als Richtwert, denn ich abziehen muss?
An was soll ich mich korrekterweise halten, bzw. an welche Paragraphen.
Ich freu mich über jede Antwort,Hinweise, Anregungen.