Arbeitszeit im Außendienst

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Arbeitszeit im Außendienst

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_158 » 19.03.2019, 13:45

Ich hoffe hier kann mir geholfen werden, da mir bis jetzt keiner eine richtige Antwort geben konnte wie auch das Internet nicht.

Zur Info, Außendienst wird spontan je nach Kundenwunsch, Vorlage vom Chef, interne Absprachen vereinbart.Sonst ist Büroarbeit an der Arbeitsstelle angesagt.

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Situation 1:
Ich als Arbeitsnehmer fahre morgens von meinem Wohnort zur Arbeitstelle (Strecke 1). Von dort breche ich später zu einer Dienstreise zu einer Baustelle/Kunde auf (Strecke 2), fahre am selben Tag die Strecke zurück zur Arbeitstelle (noch einmal Strecke 2) und später am abend wieder nach Hause (nochmal Strecke 1).

In diesem Fall, ist die Zeit, bei der ich morgens an der Arbeitstelle angekommen bin, und abends an der ich die Arbeitsstelle verlasse meine Arbeitszeit. Strecke 2 kann ich wenn ich diese per privat PKW fahre mir als Kilometergeld (Strecke 2 *2) vom Arbeitgeber vergüten lassen. Strecke 1 wird über Pendlerpauschal und Pendlereuro abgegolten.

Situation 2:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, dass ich nach meinem Aufenthalt auf der Baustelle/Kunde nicht mehr zurück zur Arbeitstelle fahre sondern direkt nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?

Situation 3:
Wie die Situation 1 mit dem Unterschied, nur das ich morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde fahre weil es näher als zur Arbeitsstelle ist oder es in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle. Und ich schließlich später wieder zur Arbeitsstelle fahre und dann nach Hause. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte das Kilometergeld berechnet werden?

Situation 4:
Nun der beste Fall. Ich fahre morgens direkt vom Wohnort zur Bautstelle/Kunde und später von der Bautstelle/Kunde zum Wohnort zurück. Was gilt in diesem Fall als Arbeitszeit und wie sollte hier das Kilometergeld berechnet werden?


Bis jetzt wurde mir immer die schwammige Antwort gegeben das ich es so rechnen soll als wenn ich zur Arbeitstelle fahren würde.D.h von meinem Wohnort zur Arbeitstelle sind es 40 km und ich brauche 40min. Wenn es zur Baustelle 50 km und ich 50min bis dorthin brauche, soll ich 2*10km als Kilometergeld angeben, und die Arbeitszeit so berechnen an der ich die Arbeitsstelle schneide also bei 40min somit habe ich eine Arbeitszeit von 10min.

Nur was ist in dem Fall in dem die Baustelle auf halbem Weg zur Arbeitsstelle liegt? Oder was passiert wenn die Baustelle in einer komplett anderen Richtung liegt als die Arbeitsstelle? Gilt da immer die 40km und die 40min als Richtwert, denn ich abziehen muss?

An was soll ich mich korrekterweise halten, bzw. an welche Paragraphen.
Ich freu mich über jede Antwort,Hinweise, Anregungen.



FHoll
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Re: Arbeitszeit im Außendienst

Beitrag von FHoll » 02.05.2019, 08:25

Im Fall, dass ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mehrere Arbeitsstätten hat, zwischen denen er mit seinem eigenen KFZ fährt, gilt die Fahrt von der Wohnung zur Hauptarbeitsstätte (an der er im Durchschnitt am häufigsten tätig ist) als Privatfahrt. Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten sind Dienstfahrten. Wenn dafür Kilometergeld ausbezahlt wird, ist dieses steuerfrei.

Wenn der Arbeitnehmer jedoch von zu Hause aus nacheinander zu den einzelnen Arbeitsstätten fährt und dafür Kilometergeld erhält, ist davon nur jener Teil steuerfrei, der den „Entfernungssockel“ überschreitet. Dies ist die Länge der Strecke von der Wohnung zur Hauptarbeitsstätte und retour. Es darf also nur für den erforderlichen „Umweg“ Kilometergeld steuerfrei ausbezahlt werden.

Die 'schwammige' Antwort ist also soweit richtig, was die Unterscheidung zwischen Dienst- und Privatfahrten angeht. Davon ableitend sind Privatfahrten keine Arbeitszeit, Dienstfahrten hingegen schon - ensprechend werden die genau gleich gehandhabt. Sinnvollerweise rechnen Sie einfach immer von Ihrer Wohnung aus, und subtrahieren die Distanz und Zeit der Strecke zu Ihrer Arbeitsstätte an jedem Tag, unabhängig davon, ob Sie diese tatsächlich gefahren sind.

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