Seite 1 von 1

Diskriminierung KÜndigung

Verfasst: 04.02.2019, 19:19
von Buben2
Hallo!

Kann man jemanden diskriminiert haben mit einer Kündigung, wenn man nicht wusste, dass er behindert ist und es auch niemals angegeben hat und auch nicht mittels Bescheid festgestllt wurde?

Wie wehrt man sich gegen so einen Vorfall.

DAnke

Re: Diskriminierung KÜndigung

Verfasst: 07.02.2019, 08:11
von FHoll
Ja. Überspitztes Beispiel: Sie Kündigen jemanden, weil er Sie als Arschloch bezeichnet. Hinterher kommt raus, er hat Tourette. Der Grund, warum Sie ihn gekündigt haben, ist somit die Behinderung, auch, wenn Sie nichts davon wussten.

Umgekehrt: Sie kündigen Ihren Mitarbeiter, weil er sein Soll nicht erfüllt und für jede Aufgabe doppelt so lange braucht, wie seine Kollegen. Hinterher kommt raus, er hat Tourette. Die Behinderung hat gar nichts mit dem Kündigungsgrund zu tun, selbst wenn Sie es gewusst hätten, wäre es keine Diskriminierung.

Man "wehrt" sich, indem man den eigentlichen Kündigungsgrund angibt. Wenn dieser in keinem Zusammenhang mit der Behinderung steht war es das. Wenns einen Zusammenhang gibt, dann "wehrt" man sich nicht gegen den Vorwurf, sondern entschuldigt sich für das Versehen...

Re: Diskriminierung KÜndigung

Verfasst: 07.02.2019, 11:09
von RechtSchnell
Ihr habt Kündigung und Entlassung vermischt, darum hier eine genaue Definitin von beiden.

Ein Arbeitgeber kann jeden Arbeitnehmer OHNE Grund jederzeit kündigen, solange alle damit verbundenen Fristen und Rechte eingehalten werden.

Bei einer Entlassung, d.h. der Mitarbeiter wird heute aus dem Dienst entlassen und erscheint nie wieder in der Firma, muss sehr wohl ein guter Grund (Ehrenverletzung, Betrug, Fernbleiben von der Arbeit, etc....) vorliegen.

Re: Diskriminierung KÜndigung

Verfasst: 07.02.2019, 11:49
von FHoll
ErbendesFamilienmitglied hat geschrieben:
07.02.2019, 11:09
Ein Arbeitgeber kann jeden Arbeitnehmer OHNE Grund jederzeit kündigen, solange alle damit verbundenen Fristen und Rechte eingehalten werden.
Danke, aber vermischt haben wir da nichts. Für eine Kündigung braucht es keine Angabe von Gründen. Allerdings gibt es sogenannte Motivkündigungen. Beispielsweise, wenn man jemanden kündigt, weil er einen Betriebsrat gründen will. Oder, wenn man einen Mann kündigt, weil er in Vaterkarenz gehen will. Oder, wenn man jemanden kündigt, weil er zu keinen sexuellen Gefälligkeiten bereit ist,...

Diskriminierungen zählen zwar meines Wissens nicht direkt zu den Motivkündigungen, aber es funktioniert genau so: Niemand darf gekündigt werden, weil er alt, weiblich oder eben behindert ist. Man darf aber Senioren, Frauen und Behinderte aus anderen Gründen kündigen, die man nicht bekanntgeben muss. Nur, wenn diese dann auf Wiedereinstellung oder Schadenersatz klagen, wird man ganz schnell einen Grund nachreichen.