Konkurrenzklausel

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
pauledelsbrunner
Beiträge: 1
Registriert: 12.01.2019, 14:56

Konkurrenzklausel

Beitrag von pauledelsbrunner » 12.01.2019, 15:00

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe in meinem Dienstvertrag vor etwas mehr als 4 Jahren den Passus unterschrieben, dass ich im Falle eines Verstoßes gegen die Konkurrenzklausel 10!!! Monatsgehälter Strafe zahlen muss.

Nun habe ich aus mehreren Grümden gekündigt und einen neuen Dienstgeber in der Branche gefunden und den Job auch angenommen. Bereits nach einer Woche habe ich den Rechtsanwaltsbrief über mehr als 20.000€ Strafe bekommen... Muss ich zahlen?

Danke und mit freundlichen Grüßen
Edelsbrunner Paul



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Konkurrenzklausel

Beitrag von FHoll » 12.01.2019, 19:50

Da gibt es zweierlei zu bedenken:

1) Höhe des Einkommens. Ihr Vertrag kam zwischen 2006 und 2015 zustande, daher ist eine Konkurrenzklausel ab brutto 2.958 Euro Monatsentgelt beim Austritt gültig. Dabei müssen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstunden etc. anteilsmäßig berücksichtigt werden.

2.) Ob die Konkurrenzklausel einem Berufsverbot gleicht, dh. Sie Ihren erlernten Beruf nicht ausüben können, ohne zugleich in Konkurrenz zu Ihrem früheren Arbeitgeber zu stehen.


Die Höhe der Konventionalstrafe ist nicht übertrieben, bis zu einem Jahresgehalt darf es schon sein. Wenn Ihnen also oben genannte Punkte nicht weiterhelfen, werden Sie vermutlich zahlen müssen. Es gäbe dann noch ein richterliches Mäßigungsrecht, dh. wenn weit weniger Schaden eingetreten wäre, als die Pönale abdeckt, kann die Strafe verringert werden. Da wäre dann anzuführen, ob in Ihre Fortbildung investiert wurde, der neue Arbeitgeber in direkter Konkurrenz zum alten steht etc. - aber wird auch dann noch unangenehm hoch sein.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste