Ehrenamtliche Tätigkeit beim Arbeitgeber melde/genehmigungspflichtig?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Tschuri Cazzino
Beiträge: 48
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Ehrenamtliche Tätigkeit beim Arbeitgeber melde/genehmigungspflichtig?

Beitrag von Tschuri Cazzino » 18.12.2018, 18:47

  • Muss eine ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet oder von diesem genehmigt werden?
  • Kommt es auf die Art des Ehrenamtes an? Macht es beispielsweise einen Unterschied, ob ich für die Freiwillige Feuerwehr arbeite oder für einen politischen Verein?
  • Wie sieht es mit Konkurrenzausschluss aus? Darf ich als Elektriker ehrenamtlich Elektroinstallationen im Vereinsgebäude durchführen?
  • Ist es dem Arbeitgeber erlaubt im Arbeitsvertrag eine Melde- bzw. Genehmigungspflicht von ehrenamtlichen Tätigkeiten zu verlangen, bzw. ist ein solcher Passus für den Arbeitnehmer rechtlich verbindlich?
Ich freue mich auch über kompetente Antworten, die nicht alle Punkte umfassen.



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Ehrenamtliche Tätigkeit beim Arbeitgeber melde/genehmigungspflichtig?

Beitrag von JohnHannibalSmith » 18.12.2018, 20:23

Zu allererst kommt es darauf an, was im Dienstvertrag vereinbart wurde (wenn nichts vereinbart wurde, dann gilt noch immer die Treuepflicht des Dienstnehmers -> keine dem DG „abträglichen“ Nebenbeschäftigungen, ...). Um sicher zu gehen, sollte man sich die Meldung vom DG bestätigen lassen.

Es ist rechtens, eine Meldepflicht und Genehmigungspflicht in den Vertrag aufzunehmen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann es bis zur Entlassung kommen (ist auch verbindlich!). Verweigern dürfen sie die Zustimmung allerdings nur dann, wenn die Nebentätigkeit ihre „berechtigten Interessen“ berührt. Dazu gehört natürlich das Interesse an der zuverlässigen Arbeit des Beschäftigten.

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