Hallo zusammen
Ich habe eine Weiterbildung besucht, und auch abgeschlossen, für die mein DG eine Förderung bekommen hat. In meiner Weiterbildungsvereinbarung, die ich unterzeichnet habe, verringert sich jedoch der volle Betrag der Weiterbildung für 3 Jahre jedes Monat um den Anteil der auf Basis der vollen Weiterbildungskosten berechnet wurde. Ist das korrekt so oder muss der DG die Förderung abziehen von der Berechnungsgrundlage?
Ist es zulässig, dass bei einer Kündigung die letzten Löhne nicht mehr ausbezahlt werden und so die ausständigen Weiterbildungskosten direkt gegen gerechnet werden?
Vielen Dank!
Frage zur Weiterbildungsvereinbarung
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Frage zur Weiterbildungsvereinbarung
Hallo,
lt. § 2d AVRAG sind in die Vereinbarung die tatsächlichen Kosten aufzunehmen (somit mE kosten weniger Förderung).
Eine direkte gegenverrechnung (sprich einfach nichts auszahlen) ist nicht möglich (es muss das existenzminimum usw beachtet werden).
Genaue Infos zur Aufrechnung von Ansprüchen findest du hier: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht ... echen.html
lt. § 2d AVRAG sind in die Vereinbarung die tatsächlichen Kosten aufzunehmen (somit mE kosten weniger Förderung).
Eine direkte gegenverrechnung (sprich einfach nichts auszahlen) ist nicht möglich (es muss das existenzminimum usw beachtet werden).
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