Befristeter Arbeitsvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Robertus1
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Befristeter Arbeitsvertrag

Beitrag von Robertus1 » 08.03.2014, 18:28

Hallo, ich arbeite derzeit saison in österreich und habe einen befristeten arbeitsvertrag auf einer alm/apreskihütte. mein problem ist, ich bin an einem "abzocker" geraten. er hat einen kollektivvertrag der befristet ist. und zwar folgendes

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben mit einer überstundenpauschale von 398 €. beginn 20.12.2014 - 1.4.2014. So weit so gut. Doch nach dem ich den arbeitsvertrag ausgefüllt habe legte ich ihn an einem platz an der bar ab wo ein mitarbeiter anscheind den arbeitsvertrag versaut hat (wasserflecken). Der Arbeitgeber hat ihn mir gezeigt und meinte so kann ich ihn nicht meinem steuerberater schicken, wir müssen den nochmal neu machen. so weit so gut. ich habe den neuen bekommen und unterschrieben, dachte da steht das selbe drin. FALSCH. im nachhinnein sah ich das er die überstundenpauschale ausgelassen hat und des weiterem hat er lediglich den anfang der beschäftigung geschrieben aber nicht das ande. also da steht jetzt

"das dienstverhältniss beginnt am 20.12.2014 Das Dienstverhältniss Endet am (hat er ausgelassen)

ich würde gerne am 1.4.2014 den Arbeitsplatz verlassen aber wie es aussieht bleibt die hütte hier noch länger offen. da der arbeitsvertrag einen beginn und ende festlegt weiß man ja wielang man arbeitet. aber wie ist es im meinem fall wenn man bei einem befristeten arbeitsvertrag einfach das ende auslässt ? es ist schon eine frechheit das er mir meine überstundenpauschale gestrichen hat und mir dreisterweise auch noch sagt das wir das so besprochen und vereinbart haben !

würde mich auf eine antwort freunen. möchte lediglich wissen ob ich jetzt kündigen kann mit einer normalen kündigungsfrist.

lg



lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 09.03.2014, 16:17

Gibt es den alten Dienstvertrag noch?

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 10.03.2014, 08:54

Ich sehe hier kein so großes Problem, da in diesem Fall von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen ist, welches Sie jederzeit kündigen können. Sie müssen nur die 14 tägige Kündigungsfrist nach dem Kollektivvertrag einhalten.
Das heißt konkret, wenn Sie mit Ende März aus dem Betrieb ausscheiden, müssen Sie spätestens am 17.3. ihrem Dienstgeber die Kündigung aussprechen (am besten lassen Sie sich diese von ihm bestätigen, oder vor Zeugen, damit nichts mehr abgestritten werden kann.)
Zu den Überstunden: ich nehme an, dass Sie Überstunden gemacht haben. Diese sind jedenfalls entsprechend mit Zuschlägen zu bezahlen - egal ob mit oder ohne "Pauschale". Die Pauschale wäre nur dann für Sie ein Vorteil, wenn weniger Überstunden gearbeitet worden wären, als in der Pauschale "Platz" haben.

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