Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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mr.maxx
Beiträge: 3
Registriert: 08.07.2013, 20:12

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Beitrag von mr.maxx » 08.07.2013, 20:32

Hi,

zu meiner Situation: ich bin in einem Job, der mir nur mäßig Spaß macht, und ich könnte mit relativ überschaubarem Aufwand einen (nach meinem subjektiven Empfinden) besseren Job finden.

Ich habe momentan 3 Wochen offenen Urlaubsanspruch. Ich würde gerne im August 2 Wochen auf Urlaub fahren, aber mein Chef meint, dass vorher noch ein bestimmtes Projekt fertig werden muss, und danach könne ich gerne auf Urlaub fahren.

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Kann mein Chef mir den Urlaub so nicht-ganz-kurzfristig verwehren, bloß, weil er sich die Deadlines zu eng setzt und nicht bedenkt, dass ich Urlaubsanspruch habe?

2. Wenn ich am 31. Juli kündige, endet mein Dienstverhältnis ja theoretisch mit Ende August. Jetzt hab ich ja im Internet schon einige Diskussionen darüber gelesen, ob ich in diesem Fall verpflichtet bin, in Urlaub zu gehen, wenn mein Arbeitgeber das möchte. Was mich aber mehr interessiert ist, ob ich in diesem Fall berechtigt bin, einfach die letzten 3 Augustwochen Urlaub zu nehmen, auch wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Gibt es da eine allgemeine Regel? Es wird ja nicht so sein, dass ein Arbeitnehmer mit 21 Tagen Urlaubsanspruch einfach am Monatsletzten sagen kann: "Hey Chef, ade, sie sehen mich nie wieder; ich kündige; ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist; in dieser Zeit werde ich meinen Resturlaub aufbrauchen."

Danke
-Michael

PS: ich bin aus Österreich. Es geht also um österreichisches Arbeitsrecht!



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 09.07.2013, 14:17

Hallo Mr. Maxx!

Auch wenn man einen bestehenden Urlaubsanspruch hat, ist der konkrete Urlaubsantritt im Einvernehmen zw. Mitarbeiter und Dienstgeber festzulegen. - Weder können Sie einseitig Urlaub antreten, noch der Betrieb sie in "Urlaub" schicken. Das gilt auch während der Kündigungsfrist. In der Praxis ist es zwar oft üblich, dass in diesem Zeitraum Urlaub vereinbart wird, da ja die Motivation oft nicht mehr so groß ist, aber zwangsläufig muss das nicht so sein. Wenn sie während der Kündigungfrist einseitig Urlaub antreten riskieren sie eine fristlose Entlassung.

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