Arbeitgeber fordert Schulungskosten + unbezahlte Honorarnote

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Raphael1
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Registriert: 14.01.2012, 08:20

Arbeitgeber fordert Schulungskosten + unbezahlte Honorarnote

Beitrag von Raphael1 » 14.01.2012, 08:47

Hallo erstmal an alle, hoffe, dass man mir hier grundlegend weiterhelfen kann.

Zur Situation:
War bei einem Arbeitgeber XY für ca. 1 Jahr fix angestellt, danach habe ich einvernehmlich gekündigt und als freier Mitarbeiter mittels Stellung von Honoarnoten gearbeitet.

Zuletzt wurde ich auf eine 2 tägige Schulung geschickt, für ein Update einer sehr spezifischen Software, welches ich auch im Unternehmen dann durchgeführt hatte.
Nun habe ich die Zusammenarbeit wegen des sehr schlechten Stundenlohns beendet (weniger als kollektiver Mindestlohn & keine Sozialleistungen weil ja Honorarnote)

Nun fordert der ehemalige Arbeit bzw. Auftraggeber, dass ich die Schulungskosten rückerstatte. - hierzu muss man sagen, dass vorab KEINE schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies wurde auch mündlich nicht in der Form besprochen, außerdem wurde ich für die Dauer der Schulung nicht bezahlt.

Weiters möchte er meine zuletzt gestellte Honorarnote (Höhe ca. 700€) nicht bezahlen, da er plötzlich Kilometergeld und Hotelkosten gegenverrechnet, welche bei Besuchen von 2 Messen anfielen. Hier ist auch interessant, dass der ehemalige Arbeitgeber in einer Mail bestätigt hat, dass ich ihm nichts schulde, zumindest für einen dieser beiden Besuche der Messen.

Außerdem soll ich nun noch teilweise fertig gestellte Projekte abschließen, auch hier gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Natürlich möchte ich das nicht machen, da ich hier sicher bin, dass dieser nur mehr möglichst viel aus mir "herausquetschen" möchte und die Leistungen nicht bezahlen wird. Er hat außerdem gedroht, die Projekte an Dritte weiterzugeben und mir die entstehenden Kosten zu verrechnen. Ist dies überhaupt möglich, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt?

Mündlich wurde vereinbart, dass nach den bisherigen Vereinbarungen vorgegangen wird. Diese beinhalten jedoch auch die vollständige Bezahlung meiner Honorarnoten bis zum Ende des Folgemonats, da dies aber nicht geschehen ist, werde ich garantiert keine weiteren Leistungen mehr vorläufig für den AG durchführen.

Sollte ich diesen schriftlich darauf hinweisen? Wenn ja,wie am besten? Mittels eingeschriebenem Brief?

Danke für das Lesen meines Romanes und für Hilfestellungen :) Würde mir wirklich sehr weiterhelfen... folgende Fragen bräuchte ich also beantwortet:

- Schulungskosten nachträglich verrechenbar ohne vorherige Vereinbarung?
- Verpflichtet, Projekte abzuschließen? Auch keine schriftliche Vereinbarung und bei nicht bezahlter Honorarnote.
- Weitergabe von Reise und Hotelkosten für Messenbesuch nachträglich rechtens? Auch keine schriftliche Vereinbarung und teilweise sogar schriftlich, dass ich ihm nichts schulde.
- Wie ehemaligen AG darauf hinweisen, dass ich keine Leistungen durchführe solange er meine Honorarnoten nicht vollständig bezahlt?



Hank
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Beitrag von Hank » 15.01.2012, 03:01

Nur für ganz bestimmte Fälle sieht das Gesetz die Schriftform von Verträgen vor, ansonsten gelten mündliche Vereinbarungen ganz normal als ein Vertrag, der einzuhalten ist, dass eben, wie in Ihrem Fall die Projekte abzuschließen sind, und dann erst steht Ihnen auch ein angemessenes Entgelt zu.

Bei so einer meist kostspieligen Schulung wird jeder Arbeitgeber schauen, dass ihm das Know-How möglichst lange zugute kommt. Also einfach so die Brocken hinschmeißen schädigt den AG, da könnte er eventuell sogar Schadenersatz von Ihnen verlangen.

Jedenfalls ist in Ihrem Fall sicher wie so oft eine stark persönliche Komponente im Spiel, d.h. auf Vertrauensbasis und Handschlagqualität mit dem AG aufgebaut.

Dass man oft nicht mehr miteinander reden will oder kann, ist ganz normal, deswegen bietet sich eben die Schriftform an - also die Forderungen ruhig und sachlich anhand der Fakten zusammenschreiben, auch als Mail abschicken und auf Antwort warten.

Oder wenn alle Diplomatie nichts nützt muss man halt vor Gericht streiten und jeden Anspruch beinhart beweisen, und wenn man das nicht kann, ist außer Nerven, Zeit und Spesen nichts gewesen.

Hank 8) 8) 8) 8)

Raphael1
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Beitrag von Raphael1 » 15.01.2012, 19:15

http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... BCckersatz

Auf der Seite wird beschrieben, dass Ausbildungskosten nur bei vorhergehender schriftlicher Vereinbarung rückerstattet werden können. Somit denke ich, dass hier kein Schadenersatz gefordert werden kann.

Möchte einen Prozess auch unbedingt vermeiden, jedoch denke ich, dass der ehemalige AG darauf aus ist.

Thomas Loos
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Beitrag von Thomas Loos » 31.01.2012, 13:37

Unter welchen Voraussetzungen solche Schulungskosten rückgefordert werden können steht im AVRAG (Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) und das ist nur bei schriftlicher Vereinbarung unter gewissen Voraussetzungen möglich.

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