Pauschalierte Überstunden als fester Gehaltsbestandteil

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Diablo1
Beiträge: 1
Registriert: 16.11.2011, 08:14

Pauschalierte Überstunden als fester Gehaltsbestandteil

Beitrag von Diablo1 » 16.11.2011, 08:24

Hallo Forum!

Vielleicht kann mir bei meiner Frage jemand weiter helfen. Ich kann leider keinen Gesetzestext dazu finden.

Meine Frage: Wann werden pauschalierte Überstunden bei Angestellten ein fester Gehaltsbestandteil?

Soweit ich weiss, muss der Arbeitgeber den Angestellten MONATLICH an die Überstundenpauschale "erinnern". Tut er das nicht, wird (ich glaube nach etwa 3-6 Monaten) die Überstundenpauschale ein fester Bestandteil des Gehaltes und kann bei einer Reduktion des Ausmaßes der pauschalierten Überstunden (zB von 20 auf 10 Stunden) auch nicht mehr gekürzt werden.

Vielleicht kann mir hierbei jemand unter die Arme greifen!


Beste Dank!



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 21.11.2011, 01:19

Durch Auszahlung erinnert der Arbeitgeber ja monatlich an das Überstundenpauschale...

Es wird davon abhängen, ob die Pauschale nicht von vornherein "bis auf Widerruf" vereinbart war.

Und es wird wahrscheinlich so sein, wenn über einen gewissen Zeitraum, sagen wir ein Jahr, die Überstundenerfordernisse sich halbiert haben, diese vom Entgelt abgezogen werden dürfen.

Aber von heute auf morgen kann der Arbeitgeber das Überstundenpauschale weder kürzen noch aufheben.

Das Arbeitsrecht muss man in den diversen Kollektivverträgen nachlesen, diese wiederum, obwohl sie "nur" Verträge sind, zugleich Gesetze sind...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste