Guten Abend!
Die letzten sechs Monate arbeitete ich in einer reinen Nachmittagsschicht (15:00 - 23:15 Uhr) in einem Betrieb der Lebensmittelindustrie.
Meine Nachtzulage wurde ab 22 Uhr gerechnet und die Zulage pro Stunde mit 30% des Grundlohnes abgegolten. Laut meinem KV gebührt ein Nachtzuschlag ab 20 Uhr und zwar mit 50% des Grundlohnes (soweit ich das richtig verstehe).
Ende August stellte sich heraus, daß es sich dabei um eine fehlerhafte Einstufung handelte und man versprach (per Betriebsrat) eine Nachzahlung.
Meine erste Frage ist folgende: wie kann eine solche Einstufung wohl zustande kommen?
Weiterführend eine weitere Frage:
Seit 19. September wurden wir von einer reinen Nachmittagsschicht in eine Wechselschicht (Früh-/Nachmittagsschicht) umgestellt.
Nun gilt wieder der Satz "Nachtzulage ab 22 Uhr zu 30%" anstatt "Nachtzulage ab 20 Uhr zu 50%".
Sollte für die Zeit von 1. - 18. September (reine Nachmittagsschicht) nicht der 50% Zuschlag gelten und erst ab 19. September (Beginn der Wechselschicht) der 30% Zuschlag?
Wenn ja, wäre diese Zweiteilung des Monats nämlich bei der aktuellen Monatsabrechnung (für September) übersehen worden. Um baldigst darauf reagieren zu können, bräuchte ich bitte Informationen.
Vielen Dank!
Nachtzulage: ab welcher Uhrzeit und zu wieviel Prozent?
Puh - das sind an sich Fragen für die AK-Spezialisten.
Man muss zunächst aber grundsätzlich zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterscheiden, Mehrarbeit wird mit 25% Zuschlag belohnt, wobei es bei Ihnen scheinbar eh 30% sind, Überstunden werden mit 50% belohnt.
Dann gibt es neben dem KV auch noch die diversen Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge - und das alles muss man sich genau anschauen, um etwas Genaues sagen zu können.
Als Industriearbeiter sind Sie sowieso über die sog. Kammerumlage Pflichtmitglied bei der AK und zur Inanspruchnahme einer AK-Beratung voll berechtigt!
Man muss zunächst aber grundsätzlich zwischen Mehrarbeit und Überstunden unterscheiden, Mehrarbeit wird mit 25% Zuschlag belohnt, wobei es bei Ihnen scheinbar eh 30% sind, Überstunden werden mit 50% belohnt.
Dann gibt es neben dem KV auch noch die diversen Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge - und das alles muss man sich genau anschauen, um etwas Genaues sagen zu können.
Als Industriearbeiter sind Sie sowieso über die sog. Kammerumlage Pflichtmitglied bei der AK und zur Inanspruchnahme einer AK-Beratung voll berechtigt!
Danke für Ihre rasche Antwort.
Nun, nachdem ich mich wochenlang mit dem KV und diversen anderen Gesetzestexten diesbezüglich auseinandergesetzt hatte, war ich ebenfalls bei der AK. Doch 20 Minuten Sprechzeit war einfach ZU wenig für meine Fragen.
So wie ich das verstanden habe, gilt der Satz '30% Nachtzulage ab 22 Uhr' für Leute, welche in der Nachtschicht eines durchlaufenden Schichtbetriebes arbeiten. Für Arbeiter welche in einer Vormittags- oder Nachmittagsschicht arbeiten und in die Nachtarbeitszeit hineinarbeiten, sollte der Grundsatz '50% Nachtzulage ab 20 Uhr' anzuwenden sein.
Leider konnte mir der Berater bei der AK leider nur bestätigen, daß er es genauso interpretieren würde --- was mir ehrlich gesagt etwas zu wenig ist, um sich mit meinem Vorgesetzen anzulegen.
Darum würde ich um weitere verifizierbare Informationen bitten. Von der Bestätigung bzw. Negation dieser Vermutung hängen sehr viele Dinge ab.
Nun, nachdem ich mich wochenlang mit dem KV und diversen anderen Gesetzestexten diesbezüglich auseinandergesetzt hatte, war ich ebenfalls bei der AK. Doch 20 Minuten Sprechzeit war einfach ZU wenig für meine Fragen.
So wie ich das verstanden habe, gilt der Satz '30% Nachtzulage ab 22 Uhr' für Leute, welche in der Nachtschicht eines durchlaufenden Schichtbetriebes arbeiten. Für Arbeiter welche in einer Vormittags- oder Nachmittagsschicht arbeiten und in die Nachtarbeitszeit hineinarbeiten, sollte der Grundsatz '50% Nachtzulage ab 20 Uhr' anzuwenden sein.
Leider konnte mir der Berater bei der AK leider nur bestätigen, daß er es genauso interpretieren würde --- was mir ehrlich gesagt etwas zu wenig ist, um sich mit meinem Vorgesetzen anzulegen.
Darum würde ich um weitere verifizierbare Informationen bitten. Von der Bestätigung bzw. Negation dieser Vermutung hängen sehr viele Dinge ab.
Über ein Internetforum ist es noch schwieriger bzw. umständlicher optimale Informationen zu liefern, abgesehen davon gibt es in Ö-Reich immerhin ca. 130 verschiedene KVs bzw. Lohnarten, wer soll da die Infos nur so aus dem Ärmel schütteln? Was sagt der Betriebsrat in Ihrer Firma?
Außerdem gibt es im Notfall noch die Möglichkeit einer Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht, welche Ansprüche bestehen oder nicht bestehen.
Am besten auch noch einmal einen Termin bei der AK ausmachen - zwanzig Minuten sind nicht schlecht - im Normalfall ist das Wartefoyer in der AK jedes Mal gesteckt voll und jeder will drankommen, oder?
Außerdem gibt es im Notfall noch die Möglichkeit einer Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht, welche Ansprüche bestehen oder nicht bestehen.
Am besten auch noch einmal einen Termin bei der AK ausmachen - zwanzig Minuten sind nicht schlecht - im Normalfall ist das Wartefoyer in der AK jedes Mal gesteckt voll und jeder will drankommen, oder?
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