Rechtsgrundlagen Dienstverhältnisse Österreich

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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John-Doe252
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Rechtsgrundlagen Dienstverhältnisse Österreich

Beitrag von John-Doe252 » 02.03.2011, 17:12

Hi!

Kurz zu mir: Ich bin Schüler und demnach Laie.

Aufgrund meiner bestehenden Dienstverhältnisse habe ich mich etwas mit den für mich als Dienstnehmer gültigen Rechten befasst. Dabei haben mir die Infos der AK sehr weiter geholfen.

Was allerdings für mich bisher nicht eruierbar war, waren die Rechtsgrundlagen, die Dinge wie:
  • Was ist ein Dienstverhältnis?
    Welche Rechte und Pflichten sind jeweils seitens Dienstnehmer und Dienstgeber vorhanden? (Schuldverhältnis, Zustand mit dem man zur Arbeit kommt einerseits und Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Entlassung andererseits (demonstrative Aufzählung))
    Wie haben Kollektivverträge auszusehen?
Ich habe nirgendwo einen guten Überblick gefunden, wo was (ungefähr) geregelt ist. Vielleicht können Sie mir weiter helfen!

Vielen Dank im Voraus!



Hank
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Beitrag von Hank » 03.03.2011, 03:05

Wenn jemand sich auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet, so entsteht ein Dienstvertrag, wo die Rechte und Pflichten beider Vertragsteile festgelegt sind, also z.B. Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitsleistung usw.

Weiters gelten alle anderen bürgerlichen Rechte wie z.B. die Persönlichkeitsrechte bzw. darf in Dienstvertrag nichts vereinbart werden was gegen andere gültigen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstößt.

Kollektivveträge sind wie der Name schon andeutet Verträge, die für alle Arbeitnehmer gelten, weil es dem einzelnen Dienstnehmer nicht möglich ist alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu bedenken und auszumachen - das erledigen die sog. "Sozialpartner", also Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter stellvertretend für alle Dienstnehmer und -geber. Man kann als Dienstnehmer jedoch Sondervereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen.

Überblick über diese ganzen gesetzlichen Bestimmungen gibt es eher keinen - Arbeitsmittelverordnung, Arbeitsplatzsicherungsgesetz, Arbeitslosenversicherungsgestz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Arbeitsvertrags-Anpassungsgesetz, Arbeitsruhegesetz-Verordnung, ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Teilzeitnutzungsgesetz, Arbeiterkammergesetz und, und, und

Viel Spaß, Hank 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 03.03.2011, 08:47

Hank hilft auch bei Hausaufgaben...:-))

Hank
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Beitrag von Hank » 07.03.2011, 02:46

... und scheinbar auch bei Diplomarbeiten - unser Fernkurs-"mausal" schnorrt sich offensichtlich in allen Jus-Foren im deutschsprachigen Raum Textmaterial zusammen

MG
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Beitrag von MG » 07.03.2011, 07:58

Hank hat geschrieben:... und scheinbar auch bei Diplomarbeiten - unser Fernkurs-"mausal" schnorrt sich offensichtlich in allen Jus-Foren im deutschsprachigen Raum Textmaterial zusammen
:mrgreen:

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