Guten Tag,
ich habe einige Fragen zum Themengebiet Uniform - Dienstkleidung:
Seit einiger Zeit bin ich bei einem Privatunternehmen beschäftigt, welches im Auftrag der Stadtgemeinde die lokale Parkraumüberwachung durchführt. Wir tragen (verpflichtend) bei der Dienstverrichtung eine Uniform oder Dienstkleidung und sind dabei Beamten gleich gestellt.
Meine Fragen:
Handelt es sich überhaupt um eine Uniform oder ist es Arbeitskleidung (lt. Dienstvertrag werden wir als Arbeiter beschäftigt)?
Wo finde ich Bestimmungen über Reinigung, Erneuerung und den daraus entstehenden Kosten der Uniform/Dienstkleidung?
Kann der Dienstgeber im obigen Fall das Tragen von privater Schutzkleidung gegen die Witterung verbieten bzw. wie sieht es generell mit Schutzmaßnahmen gegen die Witterung aus z. B. ist es statthaft die Hose in die Stiefel zu stecken, wenn es einen halben Meter Schnee hat?
Ich wäre dankbar für eine brauchbare Antwort.
mfg
Uniform oder Dienstkleidung - rechtlich ein Unterschied?
Uniform ist grundsätzlich in dem Sinn eine hoheitliche Angelegenheit von Polizei, Bundesheer usw. - Parkraumwächter sind Privatangestellte, die in diesem Fall halt gewisse amtliche Befugnisse übertragen bekommen haben.
Beamte haben zu ihren Uniformen Bestimmungen in ihren Allgemeinen Dienstvorschriften, je nach Einrichtung wird die Reinigung und Reparatur der Uniform auch vom Arbeitgeber übernommen (z.B. Bundesheer).
Einheitliche Dienstkleidung soll Verwechslungsfähigkeit z.B. mit Kunden vermeiden, private Schutzkleidung gegen Wetter wird wohl nur zulässig sein, wenn der Arbeitgeber nichts Entsprechendes zur Verfügung stellt, was aber bei einem Freiluft-Job wie Parkraumbewirtschaftung kaum vorstellbar ist.
Die Polizei hat z.B. für alle Gelegenheiten eine passende Adjustierung, wo auch die Hose vor Witterungseinflüssen schützbar ist.
Wenn es keinen wichtigen Grund (z.B. Arbeitsvertrag) gibt, die Tätigkeit so zweckmäßiger verrichtet werden kann und der Arbeitgeber für diese Wettersituation keine eigenen Vorkehrungen getroffen hat, wird sich der Mitarbeiter wohl auf sein Persönlichkeitsrecht berufen können und die Hose in Stiefel stecken können.
Hank

Beamte haben zu ihren Uniformen Bestimmungen in ihren Allgemeinen Dienstvorschriften, je nach Einrichtung wird die Reinigung und Reparatur der Uniform auch vom Arbeitgeber übernommen (z.B. Bundesheer).
Einheitliche Dienstkleidung soll Verwechslungsfähigkeit z.B. mit Kunden vermeiden, private Schutzkleidung gegen Wetter wird wohl nur zulässig sein, wenn der Arbeitgeber nichts Entsprechendes zur Verfügung stellt, was aber bei einem Freiluft-Job wie Parkraumbewirtschaftung kaum vorstellbar ist.
Die Polizei hat z.B. für alle Gelegenheiten eine passende Adjustierung, wo auch die Hose vor Witterungseinflüssen schützbar ist.
Wenn es keinen wichtigen Grund (z.B. Arbeitsvertrag) gibt, die Tätigkeit so zweckmäßiger verrichtet werden kann und der Arbeitgeber für diese Wettersituation keine eigenen Vorkehrungen getroffen hat, wird sich der Mitarbeiter wohl auf sein Persönlichkeitsrecht berufen können und die Hose in Stiefel stecken können.
Hank



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